Ich würde mich gerne exmatrikulieren (Master BWL), da ich bereits zum 1.September meine Masterarbeit abgegeben habe und mein Prüfer mir vorbehaltlich ein Bestehen der Arbeit zugesichert hat. Ist es möglich den Semesterbeitrag erstattet zu bekommen oder ist lediglich die Erstattung des Semestertickets möglich.
Bereits Besten Dank für die Antwort!
Cornelius