Hallo,
muss die geforderte Berufserfahrung von mind. 6 Monaten Vollzeit anhand von bspw. einem einzigen Praktikum nachgewiesen werden oder ist es auch moeglich, zwei Praktika von z. B. jeweils 3 Monaten zu absolvieren, sodass die Berufserfahrung insgesamt 6 Monate oder mehr ergibt?
Viele Gruesse,
Sarah
Hallo,
wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an die Studienkoordination/Studienfachberatung des Studiengangs HRM:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/master/hrm/kontakt/
Generell können Detailfragen zu den Zulassungsbedingungen von Masterstudiengängen am besten durch die Studienfachberatung des jeweiligen Masterstudiengangs beantwortet werden. Ansprechpartner finden Sie über http://www.uni-hamburg.de/studienangebot bei den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen im Bereich "Kontakt". Manche Masterstudiengänge haben auch sehr gute FAQs, die ebenfalls über die Studiengangsbeschreibungen verlinkt sind (in Ihrem Fall wird Ihre Frage jedoch nicht über die FAQs beantwortet).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an die Studienkoordination/Studienfachberatung des Studiengangs HRM:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/master/hrm/kontakt/
Generell können Detailfragen zu den Zulassungsbedingungen von Masterstudiengängen am besten durch die Studienfachberatung des jeweiligen Masterstudiengangs beantwortet werden. Ansprechpartner finden Sie über http://www.uni-hamburg.de/studienangebot bei den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen im Bereich "Kontakt". Manche Masterstudiengänge haben auch sehr gute FAQs, die ebenfalls über die Studiengangsbeschreibungen verlinkt sind (in Ihrem Fall wird Ihre Frage jedoch nicht über die FAQs beantwortet).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
CampusCenter
Universität Hamburg