Hallo!
Ich habe mich zum 30.9.2013 aus familiären Gründen exmatrikulieren lassen.
Das abgebrochene Studium (B.A.LA der Primarstufe u. Sekundarstufe 1) würde ich gerne wieder aufnehmen. Ist es möglich, sich erneut für das Studium zu bewerben und werden dann meine bereits erbrachten Leistungen (die bei STiNE noch gespeichert sind) anerkannt? Gibt es eine Frist, ab wann diese nicht mehr anerkannt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße
Katharina
Liebe Katharina,
Wenn Sie den Studiengang, den Sie wieder aufnehmen wollen, bereits an der Uni Hamburg studiert haben, ist eine Neubewerbung nur als Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, da Sie sich für einen Studiengang, den Sie bereits studiert haben, nicht wieder als Studienanfängerin bewerben dürfen. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihren Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Sofern keine Plätze angeboten werden, können Sie das zu Beginn der Bewerbungsfrist über die Online-Bewerbung der Uni Hamburg fest stellen: Für Fächer, in denen keine Plätze angeboten werden, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester über die Online-Bewerbung nicht möglich. Erfahrungsgemäß werden in den Unterrichtsfächern der Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg eher selten Plätze für höhere Fachsemester angeboten, so dass dieser Weg der Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang nur in seltenen Fällen möglich ist.
Wenn Sie sich aus einem der im §3 der Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg genannten Gründen exmatrikuliert haben, ist aber ggf. eine Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung möglich. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über die Gründe, aus denen Sie sich exmatrikuliert haben, sowie Bescheinigungen darüber, dass Sie in keinem der drei Teilstudiengänge eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Diese Bescheinigungen erhalten sie von den entsprechenden Studienbüros.
Ihre Leistungen würden Ihnen in beiden Fällen anerkannt - ein Frist der "Verjährung" für Studienleistungen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie den Studiengang, den Sie wieder aufnehmen wollen, bereits an der Uni Hamburg studiert haben, ist eine Neubewerbung nur als Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich, da Sie sich für einen Studiengang, den Sie bereits studiert haben, nicht wieder als Studienanfängerin bewerben dürfen. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in Ihren Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Sofern keine Plätze angeboten werden, können Sie das zu Beginn der Bewerbungsfrist über die Online-Bewerbung der Uni Hamburg fest stellen: Für Fächer, in denen keine Plätze angeboten werden, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester über die Online-Bewerbung nicht möglich. Erfahrungsgemäß werden in den Unterrichtsfächern der Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg eher selten Plätze für höhere Fachsemester angeboten, so dass dieser Weg der Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang nur in seltenen Fällen möglich ist.
Wenn Sie sich aus einem der im §3 der Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg genannten Gründen exmatrikuliert haben, ist aber ggf. eine Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung möglich. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über die Gründe, aus denen Sie sich exmatrikuliert haben, sowie Bescheinigungen darüber, dass Sie in keinem der drei Teilstudiengänge eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Diese Bescheinigungen erhalten sie von den entsprechenden Studienbüros.
Ihre Leistungen würden Ihnen in beiden Fällen anerkannt - ein Frist der "Verjährung" für Studienleistungen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 05.12.2018:
Ab dem Wintersemester 2018/19 gilt, dass man sich erneut ins 1. Fachsemester des gleichen Studiengangs bewerben darf, wenn im vorherigen Studium keine Leistungen erbracht hat. Zur Bewerbung ist ein Nachweis der vorherigen Hochschule darüber einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Ab dem Wintersemester 2018/19 gilt, dass man sich erneut ins 1. Fachsemester des gleichen Studiengangs bewerben darf, wenn im vorherigen Studium keine Leistungen erbracht hat. Zur Bewerbung ist ein Nachweis der vorherigen Hochschule darüber einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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