Bearbeitet Frage nach dem Studium
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Alexandra Susikov. Ich komme aus der Ukraine und bin Spätaussiedlerin, d.h., dass ich deutsche Staatsangehörigkeit habe. Weil meine Familie einige Zeit in Russland gelebt hat, habe ich die Schule in Russland beendet. In Deutschland wurde mein russisches Abitur leider nicht anerkannt, deswegen habe ich einen Vorbereitungskurs auf das Studium am Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt in Köthen gemacht, nach dem ich am 9.Januar 2018 eine Zulassung zu studieren bekomme. Diesen Kurs habe ich schon am Anfang Januar beendet und jetzt habe ich noch ein halbes Jahr die Wartezeit, weil die meisten Studiengänge nur im Wintersemester beginnen. In dieser Zeit würde ich gerne als Gasthörer die Vorlesungen besuchen, wenn es möglich ist. Der Kurs, den ich besucht und beendet habe, heißt SW (Sozialwissenschaften). Da habe ich solche Fächer gelernt wie Mathematik, Rechtskunde, Sozialwissenschaft, Deutsch, Englisch und Informatik. Am Ende des Kurses habe ich FSP (Feststellungsprüfung) in drei Fächer geschrieben, nämlich in Mathematik, Deutsch und Sozialwissenschaften. Für Matheprüfung habe ich 1,3 bekommen, für Deutsch 2,0 und für Sozialwissenschaften 1,0. Die Endnoten für diese Fächer sind Mathe- 1,4 , Deustch- 1,7 , Sozialwissenschaften- 1,0. Meine Frage ist, ob ich an Ihrer Universität im Bereich Betriebswirtschaftslehre oder Europäisches Wirtschaftsrecht oder im Bereich Rechtswissenschaft studieren kann oder gibt es bestimmte Voraussetzungen? Mir gefällt sehr diese Universität, deswegen würde ich ganz gerne dort studieren.

Auf Ihre baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Susikov
Re: Frage nach dem Studium
Liebe Frau Susikov,

Als Gasthörerin können Sie sich unabhängig von der Fachbindung Ihrer Feststellungsprüfung jederzeit an der Uni Hamburg einschreiben. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/gasthoerer

Ob Sie sich mit dem Zeugnis Ihrer Feststellungsprüfung dann zum Wintersemester 2018/19 für Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaft bewerben können, können Sie prüfen lassen, indem Sie einen Scan Ihres Zeugnisses an das folgende Kontaktformular senden: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Wenn das Zeugnis der Feststellungsprüfung keine gemittelte Note Ihres Schulabschlusses und Ihrer Feststellungsprüfung ausweist, benötigen Sie für die Bewerbung außerdem noch eine eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Sie sollten in jedem Fall auch vor der Bewerbung wiederum über das oben genannte Kontaktformular prüfen lassen, ob eine Bewerbung für Ihre gewünschten Studiengänge mit der Kombination Ihrer VPD und Ihrer Feststellungsprüfung möglich ist. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dung.html

Europäisches Wirtschaftsrecht wird an der Uni Hamburg nicht als Studiengang angeboten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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