Hallo Stephanl,
eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden stellt einen Grund für ein Teilzeitstudium dar. Bitte stellen Sie den Antrag auf Teilzeitstudium bevor Sie sich für das nächste Semester zurückmelden. Den Antrag stellen Sie zunächst elektronisch in Ihrem STiNE-Account und reichen ihn dann mit den Nachweisen über Ihre Arbeitszeit beim Team Studierendenangelegenheiten ein.
Sie finden ausführliche Erklärungen zum Teilzeit-Studium unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eitstudium
Beachten Sie bitte, dass ein Teilzeit-Studium keine gesonderten Veranstaltung bietet wie Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki