Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Studiengang Europäisches Wirtschaftsrecht ist mir aufgefallen, dass dieser laut der Beschreibung eine Studiengebühr von 15.000 Euro fordert. Sind die Studiengebühren in Hamburg nicht bereits abgeschafft worden?
Mit freundlichen grüßen
L. Löwe
Liebe Frau Löwe,
In der Tat sind die allgemeinen Studiengebühren an der Uni Hamburg seit dem Wintersemester 2012/13 abgeschafft. Laut §6b (1) des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG) werden aber für Studienangebote in der Weiterbildung kostendeckende Gebühren erhoben. Da der Studiengang Europäisches Wirtschaftsrecht kein konsekutiver Masterstudiengang, sondern ein weiterbildender Masterstudiengang ist, beruhen die für diesen Studiengang erhobenen Gebühren auf dieser Regelung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Tat sind die allgemeinen Studiengebühren an der Uni Hamburg seit dem Wintersemester 2012/13 abgeschafft. Laut §6b (1) des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG) werden aber für Studienangebote in der Weiterbildung kostendeckende Gebühren erhoben. Da der Studiengang Europäisches Wirtschaftsrecht kein konsekutiver Masterstudiengang, sondern ein weiterbildender Masterstudiengang ist, beruhen die für diesen Studiengang erhobenen Gebühren auf dieser Regelung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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