Auf der Checkliste für das höhere Fachsemester, dass man zur Einschreibung amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise für die Berechtigung fürs höhere Fachsemester abgeben soll. Gehört dazu auch die Bescheinigung über anrechenbare Leistungen? Denn ich habe bei meiner Bewerbung damals das Original dieser Bescheinigung eingereicht.
Hallo badname,
grundsätzlich müssen zur Einschreibung für das höhere Fachsemester sämtliche Nachweise für die Berechtigung zum Studium im höheren Fachsemester eingereicht werden. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Bitte vermerken Sie in Ihrem Fall auf dem Immatrikulationsbogen, dass Sie die Bescheinigung über anrechenbare Leistungen im Original bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen eingereicht haben.
Mit besten Grüßen,
BK
grundsätzlich müssen zur Einschreibung für das höhere Fachsemester sämtliche Nachweise für die Berechtigung zum Studium im höheren Fachsemester eingereicht werden. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Bitte vermerken Sie in Ihrem Fall auf dem Immatrikulationsbogen, dass Sie die Bescheinigung über anrechenbare Leistungen im Original bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen eingereicht haben.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
diese Problematik stand bei mir auch. Danke für das Fragen und danke für die Antwort. Nun Ich hoffe, dass diese Mehrdeutigkeit in der Zukunft viel-leicht durch eine sprach verbesserte Formulierung auf der Checkliste erfolgen kann.
liebe Grüße
diese Problematik stand bei mir auch. Danke für das Fragen und danke für die Antwort. Nun Ich hoffe, dass diese Mehrdeutigkeit in der Zukunft viel-leicht durch eine sprach verbesserte Formulierung auf der Checkliste erfolgen kann.
liebe Grüße