Sehr geehrtes Team für Studierendenangelegenheiten,
ich möchte mich erkundigen, ob in meinem Fall auch die Regelung des Hamburger Hochschulgesetzes greift, dass man als Lehramtsstudent im 1. Mastersemester noch an der BA Arbeit schreiben darf. Ich befinde mich nämlich derzeit im 8. FS und mein Abgabetermin für die BA liegt Ende Oktober, also im 1.- Mastersemester. Außer der BA Arbeit sind bereits alle Prüfungsleistungen erbracht. Muss ich in meinem Fall einen Antrag auf Überschreitung der Regelstudienzeit stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Liebe Maria,
Auch wenn Sie Im Bachelor über die Regelstudienzeit hinaus studieren, dürfen Sie den Bachelor noch im Verlauf des ersten Mastersemesters abschließen, ohne hier etwas Besonderes beachten zu müssen.
Anträge auf Verlängerung der Regelstudienzeit gibt es an der Uni Hamburg nicht, da die Regelstudienzeit keine Vorgabe an die Studierenden darstellt, die besagt, dass Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen müssen. Die Regelstudienzeit ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität , die besagt, dass Studiengänge so gestaltet sein müssen, dass es einem durchschnittlichen Studierenden möglich ist, den Studiengang inder Regelstudienzeit abzuschließen.
Im Zusammenhang mit der Regelstudienzeit gibt es nur eine wichtige Sache zu beachten: Laut der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge sind Sie verpflichtet, eine Studienfachberatung wahrzunehmen, bevor Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschreiten. Sollten Sie sich derzeit (also im Sommersemester 2015) im 8. Fachsemester befinden und nicht Kunst oder Musik als Unterrichtsfach studieren (für diese Fächer beträgt die Regelstudienzeit nicht 6, sondern 8 Semester), müssten Sie daher noch in diesem Semester eine Studienfachberatung wahrnehmen. Da Sie aber bereits Ihre Bachelorarbeit angemeldet haben und diese voraussichtlich bereits im Oktober abgeben, könnte es sein, dass das für Sie nicht mehr erforderlich ist. Hier sollten Sie noch einmal beim Zentralen Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen nachfragen, ob in diesem Fall noch eine Studienfachberatung wahrgenommen werden muss.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch wenn Sie Im Bachelor über die Regelstudienzeit hinaus studieren, dürfen Sie den Bachelor noch im Verlauf des ersten Mastersemesters abschließen, ohne hier etwas Besonderes beachten zu müssen.
Anträge auf Verlängerung der Regelstudienzeit gibt es an der Uni Hamburg nicht, da die Regelstudienzeit keine Vorgabe an die Studierenden darstellt, die besagt, dass Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen müssen. Die Regelstudienzeit ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität , die besagt, dass Studiengänge so gestaltet sein müssen, dass es einem durchschnittlichen Studierenden möglich ist, den Studiengang inder Regelstudienzeit abzuschließen.
Im Zusammenhang mit der Regelstudienzeit gibt es nur eine wichtige Sache zu beachten: Laut der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge sind Sie verpflichtet, eine Studienfachberatung wahrzunehmen, bevor Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschreiten. Sollten Sie sich derzeit (also im Sommersemester 2015) im 8. Fachsemester befinden und nicht Kunst oder Musik als Unterrichtsfach studieren (für diese Fächer beträgt die Regelstudienzeit nicht 6, sondern 8 Semester), müssten Sie daher noch in diesem Semester eine Studienfachberatung wahrnehmen. Da Sie aber bereits Ihre Bachelorarbeit angemeldet haben und diese voraussichtlich bereits im Oktober abgeben, könnte es sein, dass das für Sie nicht mehr erforderlich ist. Hier sollten Sie noch einmal beim Zentralen Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen nachfragen, ob in diesem Fall noch eine Studienfachberatung wahrgenommen werden muss.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für den Hinweis,
sollte ich keinen Master Platz (mein Schnitt Erziehungswissenschaft: 1,3) im WS 2015 bekommen aber im Oktober noch an der BA Arbeit (Abgabetermin Ende Oktober) schreiben, gibt es dann eine Möglichkeit im 9. FS des BA Studiums immatrikuliert zu bleiben?
Beste Grüße
sollte ich keinen Master Platz (mein Schnitt Erziehungswissenschaft: 1,3) im WS 2015 bekommen aber im Oktober noch an der BA Arbeit (Abgabetermin Ende Oktober) schreiben, gibt es dann eine Möglichkeit im 9. FS des BA Studiums immatrikuliert zu bleiben?
Beste Grüße
Liebe Maria,
Die Möglichkeit gibt es. Sofern Sie im 9. Fachsemester noch die BA-Arbeit fertig stellen, müssen Sie sich sogar zurückmelden. Wenn Sie das Studium abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation erst zum Ende des Semesters, in dem Sie den Abschluss erworben haben, sofern Sie sich nicht vorher auf Antrag im laufenden Semester selbst exmatrikulieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Möglichkeit gibt es. Sofern Sie im 9. Fachsemester noch die BA-Arbeit fertig stellen, müssen Sie sich sogar zurückmelden. Wenn Sie das Studium abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation erst zum Ende des Semesters, in dem Sie den Abschluss erworben haben, sofern Sie sich nicht vorher auf Antrag im laufenden Semester selbst exmatrikulieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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