Guten Morgen,
Ich wurde von einem Kollegen im Campus Center dazu angehalten, kurz vor Bewerbungsstart diese Frage noch einmal zu stellen, da sich die Regelung zum Doppelstudium anscheinend geändert hat.
Ich bewerbe mich zum Wintersemester parallel auf den Master Internationale Kriminologie und den Bachelor Psychologie.
Ist es möglich hierbei einen präferierten Studiengang anzugeben?
Falls ich in einem Fach nicht angenommen werden sollte, behalte ich im anderen meinen Anspruch auf Zulassung, oder kann ich ihn dadurch verlieren?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,
Alisa Klasen
Liebe Frau Klasen,
Die Regelung zum Doppelstudium wird sich zum Wintersemester 2018/19 nicht ändern - Bewerbung und Auswahlverfahren gestalten sich weiterhin wie auf den Seiten hier beschrieben: : www.uni-hamburg.de/doppelstudium In Ihrem Fall gilt der Abschnitt "Zwei Studiengänge des Hamburger Vergabeverfahrens" auf Seite 2. Wenn Sie eine Präferenz für einen der beiden Studiengänge haben, sollten Sie also diesen in der Online-Bewerbung angeben, da - wie im Merkblatt beschrieben - auch der zweite Studiengang nicht mehr berücksichtigt wird, wenn Sie nicht für den Studiengang zugelassen werden können, den Sie in der Online-Bewerbung angegeben haben. Für den zweiten Studiengang würde also gar nicht mehr geprüft, ob Sie zugelassen werden können, wenn Sie schon für den ersten Studiengang nicht zugelassen werden können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Regelung zum Doppelstudium wird sich zum Wintersemester 2018/19 nicht ändern - Bewerbung und Auswahlverfahren gestalten sich weiterhin wie auf den Seiten hier beschrieben: : www.uni-hamburg.de/doppelstudium In Ihrem Fall gilt der Abschnitt "Zwei Studiengänge des Hamburger Vergabeverfahrens" auf Seite 2. Wenn Sie eine Präferenz für einen der beiden Studiengänge haben, sollten Sie also diesen in der Online-Bewerbung angeben, da - wie im Merkblatt beschrieben - auch der zweite Studiengang nicht mehr berücksichtigt wird, wenn Sie nicht für den Studiengang zugelassen werden können, den Sie in der Online-Bewerbung angegeben haben. Für den zweiten Studiengang würde also gar nicht mehr geprüft, ob Sie zugelassen werden können, wenn Sie schon für den ersten Studiengang nicht zugelassen werden können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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