Bearbeitet Zweitstudium an der FOM
Hallo, ich würde gerne an der FOM Wirtschaftspsychologie und an der UNI HH BWL parallel studieren. Ist das möglich? Wie muss ich das machen?
Liebe Grüße
Re: Zweitstudium an der FOM
Hallo linnklockgether,

Das ist möglich - etwas Besonderes beachten müssen Sie dabei nicht, da die FOM ein private Hochschule ist und Sie daher ohne Probleme an beiden Hochschulen parallel eingeschrieben sein können.

Sie müssen sich natürlich gut überlegen, wie Sie Ihr Studium organisieren möchten, wenn Sie an zwei Hochschulen gleichzeitig studieren möchten. Hinsichtlich der Organisation des BWL-Studiums an der Uni Hamburg können Sie sich dazu bei der Studienfachberatung für den Studiengang BWL beraten lassen: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html An der FOM gibt es sicher auch eine Studienberatung, die Sie hinsichtlich der Studienorganisation beraten kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zweitstudium an der FOM
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ab wann wäre man denn offiziell immatrikuliert?
Bzw. wann wird die Bewerbung bestätigt und man erhält die Immatrikulationsurkunde wenn die Bewerbungsfrist bis zum 15. Juli 2018 geht?
Re: Zweitstudium an der FOM
Ich würde nämlich eine schnelle Rückmeldung benötigen, um meinem Arbeitgeber eine Immatrikulation vorlegen zu können.
Re: Zweitstudium an der FOM
Hallo linnklockgether,

Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie im Falle einer Zulassung Mitte August - ggf. reicht dieser Ihrem Arbeitgeber vorläufig aus.

Offiziell eingeschrieben sind Sie dann erst mit dem Beginn des Wintersemesters, d.h. ab dem 01.10.2018. Eine Immatrikulationsbescheinigung, die ab dem 01.10. gültig ist, erhalten Sie nach dem Eingang Ihrer vollständigen Immatrikulationsunterlagen und der Zahlung des Semesterbeitrags.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zweitstudium an der FOM
Guten Tag Frau Schelling,
Wäre es auch möglich, die Immatrikulationsbescheinigung früher auszustellen, auch wenn man erst ab Oktober studiert?
Re: Zweitstudium an der FOM
Hallo linnklockgether,

Eine frühere Ausstellung der Immatrikulationsbescheinigung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihre Unterlagen zur Immatrikulation vollständig einreichen und den Semesterbeitrag zügig bezahlen, erhalten Sie die Bescheinigung aber vor dem 01.10. Das Datum auf der Bescheinigung ist in jedem Fall der 01.10., da Sie erst zum Wintersemester eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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