Hallo!
Wenn man sich für Lehramt bewerben möchte, muss man ja den cct self Assessment machen. Bevor man anfängt, kann man eine Gruppe oder ähnliches eintragen, falls man den Test für eine Bewerbung machen möchte. Da das hier ja der Fall ist, gibt es eine?
Noch eine kurze Frage, den Sporttest bzw. die beglaubigte Kopie muss man auch erst nach Zulassung einsenden, oder?
Danke und liebe Grüße!
Hallo Finjabollmeier,
Für die Bewerbung an der Uni Hamburg wird keine Gruppenbezeichnung gefordert. Sie können die Tour ohne Angabe einer Gruppe starten.
Sollten Sie sich auch für andere Hochschulen bewerben, fragen Sie dort nach, ob bestimmte Gruppenbezeichnungen erforderlich sind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Für die Bewerbung an der Uni Hamburg wird keine Gruppenbezeichnung gefordert. Sie können die Tour ohne Angabe einer Gruppe starten.
Sollten Sie sich auch für andere Hochschulen bewerben, fragen Sie dort nach, ob bestimmte Gruppenbezeichnungen erforderlich sind.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Und muss man den Sporttest Nachweis beglaubigt mit der Bewerbung schicken? Oder auch erst nach Zulassung?
Hallo Finjabollmeier,
die Sporteignungsprüfung der Uni Hamburg findet am 13.07. statt.
Der Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung sowie die anderen Nachweise (DRSA Silber, Deutsches Sportabzeichen Silber, Erste-Hilfe-Kurs, Sporttauglichkeit) sind erst zur Immatrikulation einzureichen. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig vor der Immatrikulationsphase um die entsprechenden Kurse kümmern.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Sporteignungsprüfung der Uni Hamburg findet am 13.07. statt.
Der Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung sowie die anderen Nachweise (DRSA Silber, Deutsches Sportabzeichen Silber, Erste-Hilfe-Kurs, Sporttauglichkeit) sind erst zur Immatrikulation einzureichen. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig vor der Immatrikulationsphase um die entsprechenden Kurse kümmern.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
ich habe mich für ein Unterrichtsfachwechsel beworben und würde gern wissen was das Erbringen der Nachweise wie DRSA in Silber erst "zur Immatrikulation" bedeutet. Also zu welchem Datum 2019 müssen die Nachweise an die Universität geschickt werden?
ich habe mich für ein Unterrichtsfachwechsel beworben und würde gern wissen was das Erbringen der Nachweise wie DRSA in Silber erst "zur Immatrikulation" bedeutet. Also zu welchem Datum 2019 müssen die Nachweise an die Universität geschickt werden?
Hallo Feelona,
im Idealfall haben Sie die Nachweise bereits innerhalb der Immatrikulationsfrist (14.08.-28.08.).
Welche Unterlagen Sie nach der Frist noch nachreichen können, können Sie der für Sie geltenden Checkliste entnehmen (s. https://www-uni-hamburg.de/einschreibung). Es ist empfehlenswert, die Unterlagen bis spätestens Anfang Oktober nachzureichen, damit Sie rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/ae
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
im Idealfall haben Sie die Nachweise bereits innerhalb der Immatrikulationsfrist (14.08.-28.08.).
Welche Unterlagen Sie nach der Frist noch nachreichen können, können Sie der für Sie geltenden Checkliste entnehmen (s. https://www-uni-hamburg.de/einschreibung). Es ist empfehlenswert, die Unterlagen bis spätestens Anfang Oktober nachzureichen, damit Sie rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/ae
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Laut der Checkliste, können unter anderem das DRSA in Silber nachgereicht werden, müssen aber zur Immatrikulation da sein. Also zum 1.10.19?
Hallo Feelona,
"Zur Immatrikulation" bedeutet, dass Sie erst dann endgültig immatrikuliert werden, wenn die Nachweise vorliegen. Das bedeutet, wie oben erläutert, dass Sie nicht endgültig immatrikuliert werden und daher keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange Sie die Nachweise nicht nachgereicht haben. Sofern Sie alle in der Checkliste farblich gekennzeichneten Nachweise innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht haben, werden Sie vorläufig immatrikuliert und können die fehlenden Nachweise dann bis zum Ende der Vorlesungszeit nachreichen, ohne dass Ihre Immatrikulation gefährdet ist. Es ist aber nicht empfehlenswert, die Nachweise nach dem 01.10. nachzureichen, da Ihre vorläufigen Semesterunterlagen nur bis 31.10. gültig sind. Wenn Sie später nachreichen, haben Sie dann ggf. für eine längere Zeit keinen gültigen Studierendenausweis und kein Semesterticket.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
"Zur Immatrikulation" bedeutet, dass Sie erst dann endgültig immatrikuliert werden, wenn die Nachweise vorliegen. Das bedeutet, wie oben erläutert, dass Sie nicht endgültig immatrikuliert werden und daher keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange Sie die Nachweise nicht nachgereicht haben. Sofern Sie alle in der Checkliste farblich gekennzeichneten Nachweise innerhalb der Immatrikulationsfrist eingereicht haben, werden Sie vorläufig immatrikuliert und können die fehlenden Nachweise dann bis zum Ende der Vorlesungszeit nachreichen, ohne dass Ihre Immatrikulation gefährdet ist. Es ist aber nicht empfehlenswert, die Nachweise nach dem 01.10. nachzureichen, da Ihre vorläufigen Semesterunterlagen nur bis 31.10. gültig sind. Wenn Sie später nachreichen, haben Sie dann ggf. für eine längere Zeit keinen gültigen Studierendenausweis und kein Semesterticket.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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