Bearbeitet endgültig nicht bestandene Prüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der im Online-Bewerbungsverfahren gestellten Frage nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung würde ich gerne erfahren, ob diese auch dann mit "ja" beantwortet werden muss, wenn es sich dabei um eine Prüfung innerhalb eines optionalen Moduls gehandelt hat. Entsprechendes Modul also nicht abgeschlossen werden konnte aber stattdessen ein anderes gewählt werden und das Studium somit erfolgreich fortgeführt werden konnte.

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und beste Grüße!
Re: endgültig nicht bestandene Prüfung
Hallo ver,

bitte geben Sie bei der Frage alle endgültig nicht bestandenen Prüfungen an. Es ist dabei nicht wichtig, ob diese für das Bestehen Ihres vorherigen Studiengangs entscheidened war. Sollte die Prüfung aus dem Bereich Ihres neuen, angestrebten Studiengangs sein, ist zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des neuen Fachbereichs der Uni Hamburg erforderlich.

Da das recht abstrakt klingt, hier mal ein Beispiel: Wenn Sie eine Sprachprüfung in Französisch endgültig nicht bestanden haben und wollen sich danach für BWL bewerben, geben Sie die endgültig nicht bestandene Prüfung in der Online-Bewerbung sowie später auf dem Immatrikulationsantrag an, es ist aber kein weiteres Dokument nötig.
Haben Sie eine Prüfung in VWL endgültig nicht bestanden und bewerben sich für BWL, dann ist zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Auch wenn die Prüfung in VWL durch eine andere Veranstaltung ausgeglichen werden konnte, sind die beiden Studiengänge VWL/BWL nah genug verwandt, dass der Kurs in BWL ein Pflichtkurs sein könnte. Daher muss der Fachbereich BWL prüfen, ob prüfungsrechtlich etwas gegen die Immatrikulation spricht.
Die Bescheinigung müssten Sie dann zur Immatrikulation einreichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: endgültig nicht bestandene Prüfung
Hallo Frau Schulzki,

prima, vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Beste Grüße!
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