Hallo,
ich habe heute den Zulassungsbescheid bekommen für das Hauptstudium Rechtswissenschaften. Ich wechsel von der Uni Bremen an die Uni Hamburg.
Für die Immatrikulation muss nach der Informationsseite u.a. ein amtlich beglaubigter Nachweis für die Einschreibung ins höhere Fachsemester übersandt werden. Können Sie mir sagen, was damit gemeint ist.
Freundliche Grüße
Bianca
Diese Frage stellt sich mir auch.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank.
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Vielen Dank.
Liebe Bianca,
mit dem „Nachweise für die Einschreibung ins höhere Fachsemester oder das Hauptstudium“ ist das Dokument gemeint, mit dem Sie belegen, dass Sie ein höheres Fachsemester bzw. Bewerberin ins Hauptstudium sind. Dieses Dokument variiert je nach Studiengang. Für den Studiengang Rechtswissenschaft ist es in der Regel eine beglaubigte Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses. Mehr dazu finden Sie in den Bewerbungsinformationen in Abschnitt 2.2.2.3:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
mit dem „Nachweise für die Einschreibung ins höhere Fachsemester oder das Hauptstudium“ ist das Dokument gemeint, mit dem Sie belegen, dass Sie ein höheres Fachsemester bzw. Bewerberin ins Hauptstudium sind. Dieses Dokument variiert je nach Studiengang. Für den Studiengang Rechtswissenschaft ist es in der Regel eine beglaubigte Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses. Mehr dazu finden Sie in den Bewerbungsinformationen in Abschnitt 2.2.2.3:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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