Modulprüfung endgültig nicht bestanden WiWi B. Sc.

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mj77
Beiträge: 1
Registriert: Mi 22. Aug 2018, 08:52

Bearbeitet Modulprüfung endgültig nicht bestanden WiWi B. Sc.

Beitrag von mj77 »

Hey na,

ich habe bei meinem Studium WiWi B. Sc. an der Uni Jena, welches über drei Semster ging und das ich leider von Anfang an schleifen ließ, eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Da ich mich nie für eine Modulprüfung angemeldet habe und zu diesem Zeitpunkt einfach nur noch eingeschrieben war, hatte ich dies bereits wieder vergessen gehabt und bin erst im Einschreibeverfahren an der Uni Hamburg wieder darauf gestoßen. Hier schreibe ich mich für ein Lehramtstudium an berufsbildenden Schulen mit den Fächern WiWi und Sozialwissenschaften ein.

Ist dies überhaupt noch möglich?

Freundliche Grüße
Marvin
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Modulprüfung endgültig nicht bestanden WiWi B. Sc.

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Marvin,

die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."

Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.

Bitte wenden Sie sich direkt an das Studienbüro BWL, das für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften zuständig ist: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html
Dort muss geprüft werden, ob es prüfungsrechtliche Gründe gibt, aus denen die Immatrikulation zu untersagen ist (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die Bescheinigung müssen Sie für die Immatrikulation mit einreichen. Sollten Sie die Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, reichen Sie bitte zunächst die anderen Unterlagen zu Immatrikulation laut Checkliste ein und reichen die Unbedenklichkeitsbescheinigung schnellstmöglich nach.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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