krankenkasse immatrikulation

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skryre
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Registriert: Mo 11. Jun 2018, 11:27

Bearbeitet krankenkasse immatrikulation

Beitrag von skryre »

Sehr geehrte Damen und Herren,

im video zur immatrikulation wird offentsichtlich ein anderer, wenn auch ähnlicher immatrikulationsantrag verwendet. Ich möchte mich höheres Fachsemester Wirtschaftsinformatik immatrikulieren und habe hierzu ein paar Fragen.
1.Bei der Angabe des Studienverlaufs ganz links die Semesterzahl, wird sie fortlaufend gezählt, also handelt es sich um die gesamtzahl der studiensemester in allen studiengängen oder startet man bei jedem Studiengang neu mit dem zählen?
2. Im video heißt es bei der Krankenkassenangabe muss auch eine Adresse angegeben werden anstatt nur der Name, das steht aber nicht mehr auf dem Antrag, was gilt?
3. Auf dem Antrag steht ohne Krankenversicherungsnachweis ist der immatrikulationsantrag nicht gültig, im internet heißt es jedoch er kann nachgereicht werden, was gilt?
4. Wird mir nach Eingang eine Rückmeldung über fehlende Unterlagen gegeben, oder geschieht dies erst nach Fristablauf?

Beste Grüße


Lukas Welde
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: krankenkasse immatrikulation

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Herr Welde,

Sie haben recht, der Immatrikulationsantrag wurde zu diesem Semester geändert und weicht von dem im Video etwas ab.

Bitte nummerieren Sie die Semester im Studienverlauf durchgehend und studiengangsübergreifend durch.

Die Adresse der Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Für die endgültige Immatrikulation ist der Nachweis der Krankenversicherung zwingend erforderlich, sodass die Aussage auf dem Immatrikulationsantrag durchaus richtig ist. Der Nachweis kann aber nachgereicht werden, was die endgültige Immatrikulation verzögert.

Eine Rückmeldung zu fehlenden Unterlagen wird erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Deshalb sind die Unterlagen, die unbedingt in der Annahmefrist eingereicht werden müssen, in der Checkliste farblich markiert. Wenn Sie alle für Ihre Immatrikulation relevanten farblich markierten Unterlagen innerhalb der Annahmefrist einreichen (ggf. auch erstmal nur als einfache Kopie, wie es ebenfalls in der Checkliste steht), dann kann Ihnen auch bei Fristablauf nichts passieren.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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