Bearbeitet maschinell erstellt mit verifikationscode
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Immatrikulation ins höhere Fachsemester muss ich eine leistungsbescheinigung meiner alten hochschule einreichen. Es steht sie soll amtlich beglaubigt sein, meine Hochschule ermöglicht es mir per code online verifizierbare leistungsbescheinigungen auszudrucken bei denen steht sie sind ohne stempel und unterschrift gültig da maschinell erstellt und online verifizierbar, darf ich diese ohne amtliche beglaubigung zur immatrikulation verwenden ?

Für die Exmatrikulationsbescheinigung meiner alten Hochschule gilt die selbe Frage.

Beste Grüße


Lukas Welde
Re: maschinell erstellt mit verifikationscode
Lieber Herr Welde,

Ein selbst erstellter Ausdruck reicht zur Einschreibung an der Uni Hamburg auch bei Möglichkeit der Online-Verifikation leider nicht aus. Sie benötigen daher ein offizielles Transcript of Records, das von Ihrer Hochschule ausgestellt wurde. Sollte es zeitlich nicht möglich sein, sich dies ausstellen und beglaubigen zu lassen, können Sie zur Fristwahrung zunächst den Ausdruck einreichen, müssen dann aber das offizielle Transcript nachreichen.

Die Exmatrikulationsbescheinigung kann in Form einer einfachen Kopie eingereicht werden. Hier ist keine Beglaubigung erforderlich, da Sie mit dieser Bescheinigung lediglich nachweisen, dass Sie nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind. Das Transcript belegt hingegen die Note, mit der Sie im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden, daher wird an die Form dieses Dokuments eine höhere Anforderung gestellt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: maschinell erstellt mit verifikationscode
Liebe Frau Schelling,

hierzu habe ich noch eine Verständnisfrage:
kann ich mit dem online erstellten Nachweis zum Bürgeramt (o.Ä.) gehen und mir diesen beglaubigen lassen oder muss ich bei der Uni einen beantragen und ausstellen lassen?

Mit freundlichen Grüßen,
Franziska Löns
Re: maschinell erstellt mit verifikationscode
Liebe Frau Löns,

Beglaubigt werden in der Regel nur Dokumente mit Stempel und Unterschrift, daher bezweifele ich, dass eine Beglaubigung eines Ausdrucks aus dem Internet möglich ist. Daher sollten Sie sich eine Bescheinigung von Ihre Hochschule ausstellen lassen. Wie oben erläutert, reicht der Ausdruck aus dem Internet zur Fristwahrung vorerst aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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