Hallo,
ich möchte mich immatrikulieren, habe aber noch ein paar fragen bez. der checkliste/einzureichende unterlagen:
Bei der Bewerbung habe waren besondere Zugangsvorraussetzungen zu erfüllen bzw. in papierform vorzulegen als da wären
1. Vorlage einer aktuellen notenüberisicht und einer bescheinigung des prüfungsamtes, dass man im laufenden semester sein bachelorstudium vorrausssichtlich beenden wird,
2. Formlose bestätigung der englischkenntnisse (selbst geschrieben)
3. Abiturzeugnis
Muss ich ,erstens, diese unterlagen erneut einreichen und zweitens auch amtlich beglaubigen?
Danke
Liebe Maxy,
Sie müssen zur Immatrikulation die in der für Ihren Studiengang geltenden Master-Checkliste für Ihren Fall aufgeführten Unterlagen einreichen, auch wenn Sie diese zur Bewerbung schon einmal eingereicht haben. Die Master-Checklisten finden Sie unter: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ibung.html
In den meisten Fällen müssen die Unterlagen amtlich beglaubigt sein. Bei einigen Dokumenten reichen auch einfache Kopien aus. Auch das ist jeweils der betreffenden Master-Checkliste zu entnehmen. Im Rahmen der Bewerbung waren grundsätzlich nur einfache Kopien gefordert.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Sie müssen zur Immatrikulation die in der für Ihren Studiengang geltenden Master-Checkliste für Ihren Fall aufgeführten Unterlagen einreichen, auch wenn Sie diese zur Bewerbung schon einmal eingereicht haben. Die Master-Checklisten finden Sie unter: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ibung.html
In den meisten Fällen müssen die Unterlagen amtlich beglaubigt sein. Bei einigen Dokumenten reichen auch einfache Kopien aus. Auch das ist jeweils der betreffenden Master-Checkliste zu entnehmen. Im Rahmen der Bewerbung waren grundsätzlich nur einfache Kopien gefordert.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
CampusCenter
Universität Hamburg
Das beantwortet aber nicht konkret meine Frage.
Wollen sie mir sagen, dass ich eine selbstgeschriebene Bestätigung meiner Englischkenntnisse amtlich beglaubigen lassen muss sowie auch meine Notenübersicht?
Wollen sie mir sagen, dass ich eine selbstgeschriebene Bestätigung meiner Englischkenntnisse amtlich beglaubigen lassen muss sowie auch meine Notenübersicht?
Liebe Maxy,
wenn als Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für Ihren Studiengang nur eine Bestätigung von Ihnen gefordert wird und kein Zertifikat, dann muss die von Ihnen im Original erstellte Bestätigung natürlich nicht amtlich beglaubigt werden.
Wenn Ihre Frage zur Notenübersicht in der für Ihren Studiengang geltenden Master-Checkliste nicht eindeutig geregelt ist, dann wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Bewerbernummer bitte direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
wenn als Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für Ihren Studiengang nur eine Bestätigung von Ihnen gefordert wird und kein Zertifikat, dann muss die von Ihnen im Original erstellte Bestätigung natürlich nicht amtlich beglaubigt werden.
Wenn Ihre Frage zur Notenübersicht in der für Ihren Studiengang geltenden Master-Checkliste nicht eindeutig geregelt ist, dann wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage unter Angabe Ihrer Bewerbernummer bitte direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
CampusCenter
Universität Hamburg
Dann muss ich die selbst erstellte Bestätigung meiner Englischkenntnisse also nicht einreichen, da diese nicht amtlich beglaubigt sein muss und somit nicht unter die Checkliste, bezüglich der Nachweise zu besonderen Zugangsvoraussetzungen bei Studiengängen wo Unterlagen in Papierform eingereicht wurden, fällt?
Verstehe ich das richtig?
Verstehe ich das richtig?
Liebe Maxy,
so, wie Sie es verstanden haben, ist es leider nicht gemeint. In der Master-Checkliste ist unter „Nachweise zu besonderen Zugangsvoraussetzungen“ aufgeführt:
„Waren zur Bewerbung besondere Zugangsvoraussetzungen zu belegen (beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse), sind diese Nachweise zur Immatrikulation einzureichen“. D.h., Sie müssen diesen Nachweis zur Immatrikulation einreichen, aber in Ihrem Sonderfall, wenn nur eine Bestätigung von Ihnen gefordert wird und kein Zertifikat, nicht als amtlich beglaubigte Kopie sondern im Original.
Mit weiteren Fragen zur Master-Checkliste wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Auf diese Weise kann Ihnen personenbezogen unter Kenntnis Ihrer konkreten Bewerbung geantwortet werden.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
so, wie Sie es verstanden haben, ist es leider nicht gemeint. In der Master-Checkliste ist unter „Nachweise zu besonderen Zugangsvoraussetzungen“ aufgeführt:
„Waren zur Bewerbung besondere Zugangsvoraussetzungen zu belegen (beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse), sind diese Nachweise zur Immatrikulation einzureichen“. D.h., Sie müssen diesen Nachweis zur Immatrikulation einreichen, aber in Ihrem Sonderfall, wenn nur eine Bestätigung von Ihnen gefordert wird und kein Zertifikat, nicht als amtlich beglaubigte Kopie sondern im Original.
Mit weiteren Fragen zur Master-Checkliste wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer direkt an das zuständige Team Bewerbung und Zulassung über das folgende Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ssung.html
Auf diese Weise kann Ihnen personenbezogen unter Kenntnis Ihrer konkreten Bewerbung geantwortet werden.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
CampusCenter
Universität Hamburg