Voraussetzungen und eventuelle Aufnahmeprüfungen

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Pokegreis
Beiträge: 1
Registriert: Di 25. Sep 2018, 12:52

Bearbeitet Voraussetzungen und eventuelle Aufnahmeprüfungen

Beitrag von Pokegreis »

Ich interessiere mich für folgende Studiengänge an Ihrer Hochschule:
Geschichte, Mittelalter-Studien, Ostasien/ Schwerpunkt Japanologie (sowie Sinologie) sowie Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie.

Momentan versuche ich meine Chance auszuloten ohne Abitur in einen dieser Studiengänge zu kommen. Aufgrund psychischer Probleme konnte ich mein Abitur leider nicht ganz abschließen. Allerdings habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung. Berufserfahrungen liegen insgesamt 3 Jahre vor, aber nicht nur explizit in meinem Ausbildungsberuf.

Wie wäre das Verfahren, wenn ich mich auf diese Studiengänge bewerben wollen würde? Stehen eventuell Wartesemester oder Aufnahemprüfungen an?

Oder wäre es in dem Fall am einfachsten, das Abi fertig zu machen? Das versuche ich natürlich erstmal zu vermeiden, weil das einfach wieder Zeit kosten würde. Man wird ja nicht jünger.
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Voraussetzungen und eventuelle Aufnahmeprüfungen

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Pokegreis,

an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeit käme der Hochschulzugang nach §38 HmbHG in Frage. Dafür können Sie sich immer vom 01.02. bis 01.03. eines Jahres anmelden. Informationen zur Eingangsprüfung finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Die Berufstätigkeit muss nach der Ausbildung liegen, aber nicht zwingend im Ausbildungsberuf erfolgt sein.
Sie sollten sich bereits vor der Eingangsprüfung überlegen, welchen Studiengang Sie am liebsten studieren wollen, da Sie so nur eine fachgebunde Hochschulzugangsberechtigung erhalten.
Nutzen Sie zur Orientierung gern die ausführlichen Gruppenberatungen zu den Studiengängen: https://www.uni-hamburg.de/gruppenberatung.

Zudem gibt es die Möglichkeit des Hochschulzugangs nach §37 nach einer Meister- oder anderen Fortbildungsprüfung. Sie finden eine Liste der bereits anerkannten Fortbildungsprüfungen unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf
Aus Ihrer Anfrage geht nicht ganz hervor, ob dieser Weg für Sie auch in Frage kommen würde.
Unter www.uni-hamburg.de/meister finden Sie Hinweise, welche Voraussetzungen für eine Fortbildungsprüfung erfüllt sein müssen, da die Liste nicht abschließend ist. Zudem finden Sie auf dieser Seite weitere Hinweise zur Bewerbung über diese Quote.
Dieser Weg stellt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar, Sie sind in der Fachwahl also frei.

Natürlich wäre es auch eine Möglichkeit, das Abitur nachzuholen um so eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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