Anrechnung des staatlich geprüften Betriebswirtes auf das Studium Lehramt an Beruflichen Schulen?

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SusannLübbe
Beiträge: 1
Registriert: Di 25. Sep 2018, 15:15

Bearbeitet Anrechnung des staatlich geprüften Betriebswirtes auf das Studium Lehramt an Beruflichen Schulen?

Beitrag von SusannLübbe »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahre 2009 meinen Betriebswirt gemacht, hat jemand damit Erfahrung, ob dieser auf das Lehramtsstudium angerechnet wird? Wenn ja wo und wann ist der Zeitpunkt dies zu veranlassen?
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Anrechnung des staatlich geprüften Betriebswirtes auf das Studium Lehramt an Beruflichen Schulen?

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo SusannLübbe,

Leistungen aus Ihrer Fortbildung können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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