Hallo Eda,
gemäß §38 Abs. 5 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) gilt: wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert und alle Leistungen der ersten zwei Pflichtsemester vollständig erbracht hat, erwirbt damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule.
Ein Jahr bedeutet, dass Sie die ersten beiden Semester abgeschlossen haben müssen. Sie können sich daher frühestens nach dem 3. Fachsemester bewerben. Erforderlich ist eine gesonderte Bescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule darüber, dass Sie die Leistungen der zwei Pflichtsemester erbracht haben. Diese Bescheinigung muss eine Durchschnittsnote enthalten.
Da Ihr Studiengang nicht identisch ist mit dem Studiengang an der Uni Hamburg, benötigen Sie zudem eine Bescheinigung über die Vergleichbarkeit vom Fachbereich der Uni Hamburg.
Die Lehramtsstudiengänge werden an der Uni Hamburg nur zum Wintersemester angeboten. Das heißt, dass Sie sich erst zum WiSe 2020/21 für ein Studium an der Uni Hamburg bewerben könnten.
Wie gut Sie sein müssen, können Sie an der
NC-Liste sehen - Sie werden für das 1. Fachsemester nach Leistung und Wartezeit ausgewählt.
Die in der Tabelle aufgeführten Werte stellen die Werte vor den Nachrückverfahren dar, d.h. im Nachrückverfahren ist es möglich, dass Sie auch mit einer schlechteren Note und weniger Wartezeit noch einen Studienplatz erhalten. Prognosen bezüglich bestimmter Noten lassen sich hier nicht abgeben, da die Werte nach den Nachrückverfahren von Verfahren zu Verfahren sehr schwanken. Zudem kommt es auch auf die Fächerkombination an, da Sie in jedem Teilfach zugelassen werden müssen. Statistikwerte nach den Nachrückverfahren sind daher nicht veröffentlicht, da sie keinerlei Orientierungswert haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki