Lieber Paulo,
Die eintägige Verspätung wird voraussichtlich keine Folgen nach sich ziehen. Bei fehlender Rückmeldung aufgrund fehlender Zahlung des Semesterbeitrags werden Sie exmatrikuliert. Dies erfolgt nicht sofort am 01.10., ein genauer Zeitpunkt lässt sich aber dafür nicht angeben. Über die Exmatrikulation erhalten Sie einen Bescheid. Sollten Sie den Beitrag zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen dieser Bescheid zugeht, noch nicht gezahlt haben, können Sie sich verspätet zurück melden und damit die Exmatrikulation rückgängig machen. Eine verspätete Rückmeldung ist allerdings gebührenpflichtig:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling