Hallo DennisT,
um für einen Studiengang an der Uni Hamburg zugelassen zu werden, müssen Sie sich form- und fristgerecht bewerben.
Am Nachrückverfahren nehmen automatisch alle formal gültigen und fristgerechten Bewerbungen teil, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Eine gesonderte Bewerbung für das Nachrückverfahren ist nicht möglich.
Sollten durch Haupt- und Nachrückverfahren nicht alle Studienplätze vergeben werden können, werden die übrigen Plätze im Restplatzverfahren angeboten.
Sie finden als Anhaltspunkt zum Zeitpunkt und Ablauf des Restplatzverfahrens die Informationen aus dem letzten Jahr unter
https://www.uni-hamburg.de/restplaetze
Freundliche Grüße
Antje Schulzki