Hallo Kie,
ein Einstieg im höheren Fachsemester ist in Rechtswissenschaft nur nach dem Abschluss der Zwischenprüfung möglich.
Hat die zuletzt besuchte Hochschule keine Zwischenprüfung durchgeführt, genügt der
Nachweis von erfolgreichen Leistungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, die den Anforderungen von § 9 der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Juni 2013 entsprechen (http://www.jura.unihamburg.de/public/re ... -06-19.pdf). Die Überprüfung erfolgt durch das Studienbüro.
Sie finden nähere Informationen zur Bewerbung für das Hauptstudium Rechtswissenschaft unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Sie können sich ansonsten ganz normal für das erste Fachsemester bewerben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki