Hallo,
ich habe soeben mein Promotionsverfahren mit der Disputation beendet. Muss ich mich nun offiziell exmatrikulieren oder kann ich einfach das Semester auslaufen lassen und zum neuen Semester die Gebühr nicht überweisen? Ich bin seit Anfang des Jahres in den USA und daher nur sehr selten (und in diesem Semester gar nicht mehr) in Hamburg.
Lieben Dank für die Auskunft,
Johann Laux
Hallo Herr Laux,
wenn Sie sich nicht zurückmelden, erhalten Sie im April eine Exmatrikulationsbescheinigung. Alternativ könnten Sie auch jetzt schon selbst den Antrag stellen.
Beide Wege sind möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wenn Sie sich nicht zurückmelden, erhalten Sie im April eine Exmatrikulationsbescheinigung. Alternativ könnten Sie auch jetzt schon selbst den Antrag stellen.
Beide Wege sind möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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