Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Milena R.
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Bearbeitet Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Sehr geehrtes Team der Uni Hamburg, ich habe aus mehreren Quellen gehört, dass ein Studium an einer privaten Hochschule nicht Wartezeit schädlich ist. Ich studiere momentan Hebammenwissenschaften an der Hochschule 21 (https://www.hs21.de) im siebten Semester und interessiere mich sehr für ein Studium bei Ihnen. Ich bräuchte also die Bestätigung von Ihnen, dass ich die letzen sieben Semester als Wartesemester anrechnen könnte.

Außerdem ist mir nicht klar, ob ich das Studium der Hebammenwissenschaft nun auch abschliessen darf ohne ins Zweitstudienbewerber Verfahren zu rutschen, da es sich um eine private Hochschule handelt!? Oder rücke ich dann automatisch ins Zweitstudienbewerber-Verfahren?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Milena,

generell ist die Studienzeit an einer deutschen staatlichen Hochschule für eine Bewerbung an der Uni Hamburg wartezeitschädigend (siehe Hinweis unten): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660. Zudem wird an der Uni Hamburg keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbungen vorgenommen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf.

Einschränkung: Falls Sie sich für einen Studienplatz für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben möchten, melden Sie sich bitte erneut, da für diese drei Studiengänge andere Informationen gelten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Milena R.
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Vielen Dank Herr Gautzsch für die schnelle Antwort.
Leider muss ich noch einmal nachfragen, da ich mit einer Mitarbeiterin von Hochschulstart gesprochen habe und diese mich auf das Hochschulrahmengesetz (§ 32 Abs. 3 Ziffer 2 Satz 2) hinwies. Hier wird das studieren an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule als eindeutig wartezeitschädlich beschrieben. Bedeutet dies, dass Sie an der Uni Hamburg andere Regelungen haben als Hochschulstart bezüglich der Anrechnung von Wartesemestern? Die Dame von Hochschulstart hat dies deutlich angezweifelt, wodurch nun meine Verwirrung entstanden ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Milena Rohlfs
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Milena,

In der Tat handhaben die Uni Hamburg und Hochschulstart die Regelung zur Anrechnung der Wartezeit derzeit unterschiedlich. Wir überprüfen dies derzeit. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist, gebe ich Ihnen hier noch einmal Rückmeldung, das kann aber etwas Zeit in Anspruch nehmen (siehe Hinweis unten).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Milena R.
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Vielen lieben Dank. Ich bin gespannt. Mit freundlichen Grüßen
Milena Rohlfs
Milena R.
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Guten Tag Frau Schelling,
leider muss ich nochmals nachhaken, ob Sie schon in Erfahrung bringen konnten ob die Studienzeit an einer privaten anerkannten Hochschule Wartezeit schädlich ist!? Für meine weitere Planung wäre diese Info wirklich sehr wichtig.
Des Weiteren wollte ich in Erfahrung bringen, ob ich mich auch mit einem vorläufigen Bachelor-Zeugnis zum Wintersemester bei Ihnen bewerben könnte?! Mein Studium beende ich nämlich erst im September und würde ungern ein Jahr warten, bis ich das neue Studium beginnen kann. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Milena Rohlfs
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Milena,

Bitte entschuldigen Sie, ich vermute, wir haben uns ein wenig missverstanden - diese Frage haben wir Ihnen in unseren obigen Antworten schon beantwortet. Derzeit sind die Regelungen klar und unterscheiden sich, je nachdem ob Sie sich über hochschulstart.de für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie oder direkt an der Uni Hamburg für einen anderen Studiengang bewerben. Im ersten Fall ist das Studium an einer privaten, staatlich anerkannten Hochschule wartezeitschädlich, im zweiten Fall nicht. (siehe Hinweis unten) Was wir noch überprüfen, ist somit nicht, ob die Regelungen so gelten, sondern welche rechtliche Grundlage der Unterschied in der Regelung hat.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage muss ich wissen, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, um sie Ihnen beantworten zu können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Milena R.
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Achso. Ja, dann habe ich Sie tatsächlich missverstanden. Vielen Dank für die Info. Ich würde gerne Lehramt für primarstufe und Sekundarstufe I studieren.
Danke für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Milena,

Ich gehe davon aus, dass Sie den Bachelorstudiengang Lehramt Primar- und Sekundarstufe I meinen. Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang können Sie sich nur dann mit Ihrem Bachelorzeugnis bewerben, wenn das Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig abgeschlossen ist - das ist also in Ihrem Fall keine Option.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Milena R.
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Re: Privates Erststudium Wartezeitschädlich?

Beitrag von Milena R. »

Ok. Vielen Dank. Dann weiß ich Bescheid. Aber ich kann mich ja dann über die angesammelten Wartesemster bewerben. Danke für Ihre Hilfe.
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