Grundschullehramt nach 1. Staatsexamen LA Gym

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hohmpe
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Registriert: Do 18. Apr 2019, 11:59

Bearbeitet Grundschullehramt nach 1. Staatsexamen LA Gym

Beitrag von hohmpe »

Ich habe vor mehreren Jahren mein LA Gym mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Nach mehrjähriger Tätigkeit im außderschulischem Bereich, bei der ich viel mit Grundschulkindern gearbeitet habe, habe ich zunächst mein Referendariat an einem Gymnasium begonnen. Da mir aber die Arbeit mit Grundschulkindern deutlich mehr liegt, möchte ich lieber in einer Grundschule arbeiten. Am LI wurde mir gesagt, dass ich innerhalb des Referendariats nicht ins Grundschullehramt wechseln kann, da hierfür zwingend ein Master Grundschullehramt vorhanden sein muss.
Nun meine Fragen: Ist es möglich, diesen noch nachzuholen? Brauche ich dafür auch den Bacchelor? Würde mir mein bisheriges Studium angerechnet werden? Mit welchem zeitlichem zeitlichen Umfang müsste ich rechnen?
Vielen Dank für eine Antwort.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Grundschullehramt nach 1. Staatsexamen LA Gym

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe hohmpe,

für das Referendariat benötigen sie einen Masterabschluss mit einem entsprechenden KMK-Lehramtstypen. Die Kette geht allerdings noch weiter, denn für ein entsprechendes Masterstudium benötigen Sie auch ein Bachelorstudium mit dem gleichen KMK-Lehramtstyp.

Etwas genauer: Für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entsprechen. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 2 entsprechen.
Wenn Sie ein Studium Lehramt an Gymnasien mit dem 1. Staatsexamen an der Uni Hamburg abgeschlossen haben, erfüllen Sie nicht die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I. Sie müssten daher zunächst einen Bachelorabschluss Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I erlangen. Für den Bachelorstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I können Sie sich stets zum Wintersemester (Bewerbungsfrist: 01.06. – 15.07.) an der Uni Hamburg bewerben. Hilfreiche Informationen zur Bewerbung finden Sie auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.

Aber es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Der zeitliche Umfang ist schwer einzuschätzen, da es u.a auch von den Leistungen abhängt, die Sie sich anrechnen lassen können.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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