Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

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birtehaensel
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Bearbeitet Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von birtehaensel »

Sehr geehrte Frau Schulzki,

Vielen Dank für ihre vielen Antworten in diesem Forum, Sie haben mir indirekt schon viele Fragen beantwortet. Eine Antwort auf die folgende Frage konnte ich leider noch nicht finden:

Auf dieser Seite findet sich im Abschnitt für Medizin folgender Satz:
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden.
Ich muss zugeben mir nicht sicher zu sein, ob ich diesen Satz korrekt verstehe.
Geht es hier darum, dass man sich nur auf das vorletzte, und nicht auf das letzte Hamburger Fachsemester bewerben kann (da letzteres mitten im PJ ist)?

Oder der geht es darum, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung in Regelstudienzeit befinden müssen, also vor dem PJ erst 10 Studiensemester haben dürfen?

In anderen Worten, kann ein durch Doktorarbeit o.Ä. verlängertes Studium ein dazu führen, dass die eigene Bewerbung zum PJ-Studienplatz nicht beachtet wird?

Vielen Dank für Ihre Geduld mit uns nervösen Studis. :oops:
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe birtehaensel,

auf der von Ihnen verlinkten Webeite geht es um die Bewerbung für ein Hauptstudium. Die Aussage: „Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden.“ bezieht sich auch auf die medizinischen Studiengänge bei einer Bewerbung für das Hauptstudium. Wie es sich bei einer Bewerbung zum Praktischen Jahr verhält, müssen wir intern klären. Wir werden Sie anschließend hier darüber informieren.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe birtehaensel,

bei meiner Antwort hatte sich ein Fehler eingeschlichen, daher habe im Sinne anderer Leser/innen die Antwort direkt geändert. Die Information zur Bewerbung für das Praktische Jahr, reiche ich nach.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe birtehaensel,

die Regelung diesbezüglich, zur Bewerbung zum Praktischen Jahr, ist derzeit in Klärung, was noch etwas dauern kann. Aber spätestens zum Beginn der Bewerbungsphase steht die Regelung fest. Von daher haben Sie bitte noch etwas Geduld.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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PJinHamburg
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von PJinHamburg »

Sehr geehrter Herr Gautzsch, hallo birtehänsel,

Ich denke ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, da ich mich für einen Studienplatz zum PJ-Beginn im November bewerben werde. Aufgrund einer studienbegleitenden, experimentellen Doktorarbeit hat sich mein Studium verzögert und somit wäre das WS19/20 auch nicht mehr das vorletzten Semester meiner Regelstudienzeit.

Gibt es denn bezüglich der neuen Hamburger Regelung für den PJ-Wechsel vielleicht schon Neuigkeiten?

Mit freundlichen Grüßen,

PJinHamburg
Zuletzt geändert von PJinHamburg am Di 7. Mai 2019, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
PJinHamburg
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von PJinHamburg »

Sehr geehrter Herr Gautzsch,

Ich hoffe das meine eigene Recherche die Angelegenheit nicht weiter durcheinander bringt, in der aktuellen Universitäts-Zulassungssatzung habe ich folgende Einschränkung in Bezug auf die Studienzeit von Wechslern gefunden:
§ 13
Zulassung zu einem höheren
Fachsemester/Hauptstudium
(1) In den Bachelorstudiengängen sind Bewerbungen zum zweiten Fachsemester bis
zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Die Bewerberin oder der
Bewerber für ein höheres Fachsemester wird zu dem beantragten Fachsemester zugelassen, wenn nachgewiesen ist, dass sie bzw. er in dem beantragten Studiengang
immatrikuliert ist oder war. Bei der Bewerbung ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Studienleistungen zu führen. Bei einer Zulassung zum Hauptstudium ist der
Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums erforderlich.
In Bezug auf eine ähnliche Regelung für Studiengänge mit Staatsexamen bin ich in der UniZS nicht fündig geworden.
Auch in der "Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für höhere Fachsemester im Studiengang Medizin" der Medizinischen Fakultät ist mir keine Regelung dieser Art aufgefallen.

Ich würde sie gerne Fragen, ob die von meiner Vorrednerin aufgeworfene Frage vielleicht doch schon dadurch gelöst sein könnte, dass die Einschränkung der Wechsler auf jene mit 2 verbleibenden Regelstudienzeit-Semestern sich ohnehin nur auf Bachelorstudiengänge bezieht?

Link zu den UniUZS :
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Satzungen der Medizinischen Fakultät :
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dizin.html

liebe Grüße und vielen Dank,
PJinHamburg
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo PJinHamburg,

Ihre Recherche bringt nichts durcheinander, löst das Problem aber leider auch nicht. Unsere oben stehende Antwort hat nicht §13 (1) der UniZS zur Grundlage, sondern §13 (5): "Außer in Fällen außergewöhnlicher Härte erfolgt eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit." Da sich der §13 auf die Zulassung zu einem höheren Fachsemester und zum Hauptstudium aller Studiengänge der UHH bezieht, gilt diese Regelung allgemein für alle Studiengänge, nur Absatz 1 ist auf die Bachelorstudiengänge eingeschränkt.

Die Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin gibt auf die Fragestellung, um die es hier geht, keine Antwort, da diese nur das Auswahlverfahren für das Hauptstudium in diesen Studiengängen regelt, nicht aber die Bedingungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren. §13 der UniZS regelt somit die Bedingungen, unter denen Bewerber*innen überhaupt am Auswahlverfahren teilnehmen dürfen, die Auswahlsatzung regelt hingegen die Kriterien, die bei der Auswahl unter den Bewerber*innen, die nach §13 UniZS teilnehmen dürfen, angewendet werden.

Diese Regelungen helfen also bei der Klärung der Fragestellung nicht weiter. Wir melden uns hier wieder, wenn geklärt ist, wie die Regelungen auf das PJ anzuwenden sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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PJinHamburg
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von PJinHamburg »

Sehr geehrte Frau Schelling,

Vielen Dank für die Erklärung, das ist ja einigermaßen peinlich, ich dachte das wäre alles auf Bachelorstudiengänge bezogen..
Gut, dass aus mir kein Jurist wird!

Und auch Danke für ihre Bemühungen, Lage für zukünftige PJ-ler zu klären.
Ich bin weiterhin sehr gespannt!

ihr PJinHamburg
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbung für Studienplatz zum PJ - Regelstudienzeit nötig?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo PJinHamburg und birtehaensel,

Ich konnte die Regelung in Bezug auf das PJ nun klären: §13 UniZS gilt zwar für Staatsexamensstudiengänge ebenso wie für Bachelorstudiengänge, findet aber im besonderen Fall des PJ keine Anwendung, da es sich beim PJ um einen eigenen Ausbildungsabschnitt handelt. Der Hintergrund des §13 besteht darin, dass verhindert werden soll, dass ein Wechsel an die Uni Hamburg allein zum Ablegen der Abschlussprüfung erfolgt. Bei einem Wechsel zum PJ kann aber aufgrund des eigenständigen Charakters des PJ ausgeschlossen werden, dass dies der Fall ist - daher ist der Paragraph hier nicht anzuwenden.

Kurz gesagt: Sie können sich zum PJ auch dann bewerben, wenn Sie das letzte Semester der Regelstudienzeit schon überschritten haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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