Vielen Dank für ihre vielen Antworten in diesem Forum, Sie haben mir indirekt schon viele Fragen beantwortet. Eine Antwort auf die folgende Frage konnte ich leider noch nicht finden:
Auf dieser Seite findet sich im Abschnitt für Medizin folgender Satz:
Ich muss zugeben mir nicht sicher zu sein, ob ich diesen Satz korrekt verstehe.Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden.
Geht es hier darum, dass man sich nur auf das vorletzte, und nicht auf das letzte Hamburger Fachsemester bewerben kann (da letzteres mitten im PJ ist)?
Oder der geht es darum, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung in Regelstudienzeit befinden müssen, also vor dem PJ erst 10 Studiensemester haben dürfen?
In anderen Worten, kann ein durch Doktorarbeit o.Ä. verlängertes Studium ein dazu führen, dass die eigene Bewerbung zum PJ-Studienplatz nicht beachtet wird?
Vielen Dank für Ihre Geduld mit uns nervösen Studis.