Erneut immatrikulieren nach freiwilliger exmatrikulation

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LCS
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Registriert: Fr 17. Mai 2019, 11:25

Bearbeitet Erneut immatrikulieren nach freiwilliger exmatrikulation

Beitrag von LCS »

Liebes CC-Forum,

ich habe ein Semester lang Kunstgeschichte (Zweitstudium) studiert und mich dann freiwillig exmatrikuliert, weil ich ein geniales Jobangebot bekommen habe, das ich nicht ausschlagen wollte. Nun sind zwei Jahre ins Land und ich bin den Job wieder los – und würde mich gerne wieder für Kunstgeschichte einschreiben. Meine Frage: Ist dies problemlos möglich? Ich habe bereits irgendwann mal bei der Studienberatung angerufen und mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich sei – für mich völlig unverständlich, deswegen hier die nochmalige Nachfrage.

Mit den besten Grüßen

Lukas
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Erneut immatrikulieren nach freiwilliger exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Lukas,

Falsch ist die Auskunft, die Sie erhalten haben nicht, denn es gibt in der Tat Konstellationen, in denen eine Wiedereinschreibung in einen Studiengang, den man schon einmal studiert hat, bei zwischenzeitlicher Exmatrikulation nicht möglich ist. Ob eine Wiedereinschreibung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob in dem Studiengang schon Leistungen erbracht wurden und ob für den Studiengang zur der Zeit, zu der man sich wieder einschreiben möchte, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, um einen Job anzunehmen, ist für eine Wiedereinschreibung in jedem Fall eine erneute Bewerbung für den Studiengang nötig. Auf welchem Wege Sie sich bewerben, hängt davon ab, ob Sie in dem Studiengang bereits Leistungen erbracht haben oder nicht. Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester des Studiengangs bewerben. Hier ergibt sich nun in dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich bewerben möchten, keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, das Problem, dass dann keine Bewerbung und damit auch keine Wiedereinschreibung möglich ist, da eine Bewerbung als Studienanfänger in dem Fall ausgeschlossen ist. Eine Bewerbung als Studienanfänger ist nur dann möglich, wenn Sie in dem Studiengang noch keine Leistungen erbracht haben. Sofern Sie sich zum Wintersemester 2019/20 bewerben möchten, haben Sie Glück: Es werden zu dem Semester im Studiengang Kunstgeschichte Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten, d.h. Sie können sich in jedem Fall je nachdem, ob Sie schon Leistungen erbracht haben oder nicht, auf dem einen oder anderen Weg bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
LCS
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Registriert: Fr 17. Mai 2019, 11:25

Re: Erneut immatrikulieren nach freiwilliger exmatrikulation

Beitrag von LCS »

Liebe Birte,

vielen Dank für die ausführliche und beruhigende Antwort. Ich bin sehr froh, dass ich nochmal nachgefragt habe, da mir damals gesagt wurde, dass es per se ausgeschlossen sei, mich nochmals einzuschreiben – obwohl ich natürlich betont habe, dass keine Leistungen erbracht wurden. Da ich mich damals quasi direkt nach der OE-Woche wieder exmatrikulieren konnte, habe ich dementsprechend keine Leistungen erbracht und werde mich für das WS 19/20 erneut bewerben.

Mit den besten Grüßen,

Lukas
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