Aufgrund dieser Unklarheit habe ich mich noch nicht für den Master VWL eingeschrieben, der vorraussichtliche Testtermin des TOEFL wäre wohl am 12.7, 3 Tage vor der Einschreibefrist.
wenn Sie sich für den Masterstudiengang Economics beworben haben, hätten Sie das Sprachzertifikat über Ihre Englischkenntnisse bis zum 31.5. nachreichen können. Sollten Sie sich für den Bachelorstudiengang Volkwirtschaftslehre im laufenden Verfahren bewerben, so werden für diesen Studiengang keine offiziellen Nachweise über Englischkenntnisse gefordert.
Sollte ich Sie falsch verstanden haben, schreiben Sie gerne noch mal.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Tut mir leid ich habe mich wohl selber nicht genau genug ausgedrückt.
Ich möchte mich gerne zum Wintersemester 2019 einschreiben. Jedoch ist ihre Einschreibefrist der 15.7. Der Termin für den TEOFL Test, den Sie für den Master vorraussetzen, ist am 12.7. und das Ergebnis könnte spätestens 10 Tage später veröffentlicht werden.
Das wäre nun meine Frage; Ob man dieses Ergebnis des TEOFL nachreichen kann für das kommende Semester.
Ihre Frage kann ich leider immer noch nicht abschließend beantworten, da ich nicht genau weiß, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten. Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Economics (Volkswirtschaft) liegt zwischen dem 15. Februar und 31. März mit Studienstart im Oktober. Sollten Sie sich für diesen Studiengang https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1242234259 interessieren, ist eine Bewerbung für das WS 2019/20 nicht mehr möglich.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg