Bearbeitet Uni/- Studienfachwechsel
Hallo liebes Campus-Team,

ich möchte kommendes WS Medien- und Kommunikationswissenschaften an der Uni Hamburg studieren. 2017 wurde ich bereits mit meinem Abi-Schnitt von 1,7 abgelehnt und überlege nun, wie ich doch noch einen Studienplatz ergattern kann. Kann ich bei einer Ablehnung der Hamburger Uni an einer anderen Uni ein Studium der Kommunikationswissenschaften beginnen und später (wann?) nach Hamburg wechseln? Oder einen verwandten Studiengang in Hamburg beginnen und wiederum in das Fach Kommunikationswissenschaften wechseln?
Außerdem frage ich mich, ob es für eine Zulassung hilfreich ist, ein zulassungsfreies Nebenfach zu wählen?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!
Ich danke Ihnen im Voraus.

Luisa
Re: Uni/- Studienfachwechsel
Hallo Luisa,

in den letzten Jahren wurden keine Plätze im höheren Fachsemester in Medien- und Kommunikationswissenschaft angeboten. Es ist eher wahrscheinlich, dass das auch in den nächsten Jahren so bleibt, die Entscheidung trifft aber immer der Fachbereich im Rahmen der Kapazitätberechnung.

Sie würden sich aus einem verwandten Studiengang also immer wieder in das 1. Fachsemester des Studiengangs bewerben und nach Leistung und Wartezeit ausgewählt werden. Wenn Sie an einer anderen deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert sind, sammeln Sie während dessen keine Wartezeit (siehe Hinweis unten).

Die Wahl des Nebenfaches hat auf die Zulassung im Hauptfach keinen Einfluss. Nur anders herum gilt: Können Sie nur für das Hauptfach aber nicht für eines der gewünschten, zulassungsbeschränkten Nebenfächer zugelassen werden, werden Sie zur Immatrikulation aufgefordert, ein zulassungsfreies Nebenfach zu wählen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Uni/- Studienfachwechsel
Hallo Frau Schulzki,

vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr weitergeholfen!

Herzliche Grüße,

Luisa
Re: Uni/- Studienfachwechsel
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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