Hallo,
ich konnte bei der Einreichung des Immatrikulationsantrags den Nachweis der Krankenversicherung noch nicht mit abgeben, da ich die Krankenversicherung erst noch wechseln muss.
Einmal habe ich gelesen, dass man den KV-Nachweis bis spätestens Mitte Oktober nachreichen sollte und an einer anderen Stelle stand, dass der Nachweis spätestens 10 Tage nach Einreichung des Immatrikulationsantrags nachgereicht werden muss.
Welche Frist ist jetzt die richtige und für den Fall der 10-Tages-Frist: verfällt mein Studienplatz, wenn der Nachweis zu spät kommen sollte?
Vielen Dank und viele Grüße,
Lisa Zimmermann
Liebe Frau Zimmermann,
Die 10-Tages-Frist gibt es schon seit längerem nicht mehr, dabei handelt es sich also um einer veraltete Information. Falls Sie noch wissen, wo Sie diese Information gefunden haben, teilen Sie uns das bitte mit, dann können wir uns darum kümmern, dass diese Information entfernt wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die 10-Tages-Frist gibt es schon seit längerem nicht mehr, dabei handelt es sich also um einer veraltete Information. Falls Sie noch wissen, wo Sie diese Information gefunden haben, teilen Sie uns das bitte mit, dann können wir uns darum kümmern, dass diese Information entfernt wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für die Info!
Das mit der 10-Tages-Frist steht in den "Piasta To-Dos für neue Studierende" auf Seite 48.
Viele Grüße,
Lisa Zimmermann
vielen Dank für die Info!
Das mit der 10-Tages-Frist steht in den "Piasta To-Dos für neue Studierende" auf Seite 48.
Viele Grüße,
Lisa Zimmermann
Liebe Frau Zimmermann,
herzlichen Dank - ich gebe den Änderungsbedarf weiter.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
herzlichen Dank - ich gebe den Änderungsbedarf weiter.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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