Bearbeitet KrankenKasse
Meine Frage betrifft den Krankenversicherungsnachweis. Ich bin über meine Eltern privat versichert, das heißt (wenn ich es richtig verstanden habe), dass ich eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorweisen muss. Ich hab bereits eine Bestätigung, dass ich privatversichert bin, meine Befreiung is allerdings schon ein wenig älter (2012). Ist es ausreichend diese mitzuschicken (ich bin seit
3 Jahren in Hamburg immatrikuliert) ? Es ist sehr aufwändig diese Befreiung einzuholen, deswegen wäre es sehr hilfreich, wenn die alte Befreiung ausreichend wäre. Eine Kopie (bspw. Scan) wäre dann in Ordnung oder?


VG

Max Zacherl
Re: KrankenKasse
Lieber Herr Zacherl,

Wenn Sie seit der Ausstellung der Befreiung nicht wieder gesetzlich versichert waren, reicht die Bescheinigung, die Sie haben, aus. Eine Kopie oder ein Scan der Befreiung reicht in jedem Fall aus - Sie sollten das Original nicht aus der Hand geben, da die Befreiung nicht neu erstellt wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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