Bearbeitet Zweitstudium in Teilzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe dieses Jahr mein erstes Studium als Diplom - Finanzwirt abgeschlossen. Studiert habe ich an der Hochschule des Bundes (FH), also die gehobene Verwaltungslaufbahn absolviert.
Ab kommendem Sommersemester würde ich bei meiner Arbeit gerne in Teilzeit wechseln und in der frei werdenen Zeit ein Jurastudium aufnehmen.

Würden mir die hierzu eventuell Wartesemester angerechnet werden, da ich an keiner öffentlichen Universität studiert oder bewirkt eine abgeschlossene Berufsausbildung etwas ?

Wäre die Aufnahme des gewünschten Studiengangs darüber hinaus ansonsten zum Sommersemester 2016 möglich ? Für Rechtswissenschaften meine ich Ihre Internetseite so verstanden zu haben, dass dieses als einer der wenigen Studiengänge machbar ist.

Vielen Dank schon einmal im Vorwege.
Re: Zweitstudium in Teilzeit
Hallo zuil,

Wenn es sich bei der Hochschule des Bundes um eine private Hochschule handelt, wird die Zeit Ihres Studiums dort als Wartezeit gezählt. Sollte es sich um eine staatliche Hochschule handeltn, zählt die Zeit nicht als Wartezeit. Ob es sich um eine staatliche oder private Hochschule handelt, können Sie bei der Hochschule des Bundes in Erfahrung bringen. Ein Berufsausbildung hat keinen Einfluss auf Ihre Wartezeit oder den Notenschnitt, mit dem Sie sich bewerben - die Zeit der Ausbildung wird aber, wie jegliche Zeit nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, in der SIe nicht an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben waren, als Wartezeit gezählt.

Für Rechtswissenschaft ist eine Bewerbung zum Sommersemester 2016 möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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