ich habe 2016 bereits das Medizinstudium hier in Hamburg beendet und möchte mich nun als Promotionsstudent einschreiben. Diesbezüglich bin ich etwas irritiert und über den Einschreibungsvorgang. Als ehemaliger Student der Uni Hamburg recht laut Webseite ein "formloser Antrag" mit Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Zum einen würde ich gerne wissen, was die notwendigen Unterlagen sind und zum anderen habe ich von Kommilitonnen gelesen, die sich trotzdem über Stine immatrikuliert haben. Ist dies trotz den formlosen Antrags nötig?
wenn Sie bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert waren, reicht es völlig aus, die Einschreibung in das Promotionsstudium formlos beim Team Studierendenangelegenheiten zu beantragen, da Ihre Daten bereits im System sind.
dieses Semester habe ich meine Abschlussprüfung (Staatsexamen Medizin) bestanden und bin auslaufend noch bis Ende September an der Universität Hamburg immatrikuliert.
Ich möchte mich nun für das kommende Semester als Promotionsstudent einschreiben und habe bereits alle Unterlagen abgeschickt.
Den Zahlträger für das kommende Semester habe ich noch "regulär" in meinem Stine-Account. Ich möchte mich ja aber nicht normal rückmelden, sondern als Promotionsstudent einschreiben - soll der Betrag trotzdem einfach schon überwiesen werden? Vielleicht unter Angabe eines anderen Verwendungszwecks? Oder sollte ich zunächst den Erhalt von Unterlagen abwarten?
Melden Sie sich ruhig schon zurück. Das einzige, was dabei passieren kann, ist, dass Ihre Semesterunterlagen für das kommende Semester noch auf das Staatsexamen und nicht auf die Promotion ausgestellt werden. Das ist aber in der Regel kein Problem.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ich habe eine ähnliche Frage: Meine Immatrikulation läuft am 30.09.19 aus, da ich meine Approbation erhalten und einen Job zum 1.10 anfangen werde. Meine Promotion ist aber noch am Laufen und das Paper wird vermutlich nächstes Jahr veröffentlich werden. Da ich auch jetzt erst den Antrag/Anzeige beim Promotionsamt stelle und noch auf den Zulassungsbescheid warten muss (und damit noch nicht den offiziellen Antrag zur Promotionseinschreibung stellen kann?), ist meine Frage ob ich meine Immatrikulation erstmal normal verlängern und bei Stine rückmelden soll, oder ob ich mich neu einschreiben soll, sobald ich den Antrag fertig stellen kann um Promotionsstudent zu werden und in der Zeit dazwischen gar nicht eingeschrieben bin? Es ist allerdings nicht genau klar wann mein Paper veröffentlicht wird (könnte auch schon nach wenigen Monaten passieren).
Das können Sie entscheiden. Wenn Ihr Studium zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können Sie sich noch einmal zurückmelden und sich dann auf die Promotion umschreiben lassen, wenn Ihr Zeugnis vorliegt. Sie können sich aber auch nicht zurückmelden und sich neu einschreiben, wenn Sie die Zulassung zur Promotion haben. Ob es für Sie günstig ist, durchgehend Studierendenstatus zu haben, müssen Sie selbst beurteilen. Der Semesterbeitrag verringert sich nicht, wenn Sie sich erst später im Semester für die Promotion einschreiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe ich das so richtig verstanden: ich kann den normalen Studentenstatus trotz Approbation und Berufstätigkeit als Arzt erstmal fortführen und mich dann einfach als Promotionsstudent umschreiben lassen, sobald die Zulassung vom Promotionsamt vorliegt? Also jetzt direkt ne Rückmeldung an Stine mit dem gleichen Semesterbeitrag und weiterhin Studentenstatus haben?
Das haben Sie richtig verstanden. Wenn Sie Ihr Zeugnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erhalten haben, können Sie sich noch einmal regulär zurückmelden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg