Hallo,
mir wurde eine Email geschickt, dass ich die Befreiung von der gesetzlichen Krankenveruscherungspflicht nachreichen soll.
Da habe ich 2 Fragen: 1. Reicht der Antrag auf Befreiung oder muss ich die Bescheinigung nachreichen?
und 2.
mir wurde gesagt wenn ich dies innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht einreiche werde ich nicht immatrikuliert. In ihrem Campus Center steht allerdings, dass meine Immatrikulation nicht durch nachreichen der Unterlagen gefährdet ist. Was ist jetzt richtig?
Mit freundlichen Grüßen