Exmatrikulation nach Zusage und vorläufiger Immatrikulation

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n.knoechelmann
Beiträge: 2
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 21:08

Bearbeitet Exmatrikulation nach Zusage und vorläufiger Immatrikulation

Beitrag von n.knoechelmann »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Zusage für einen Masterstudienplatz in Psychologie an der Uni Hamburg erhalten und diesen Zulassungsantrag auch mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an die Universität geschickt. Aufgrund persönlicher Gründe ist es mir aber leider doch nicht möglich, den Studienplatz anzunehmen und ich würde ihn gerne so schnell wie möglich für Nachrücker zur Verfügung stellen. Allerdings finde ich bei Stine aktuell noch keine Möglichkeit zur Exmatrikulation. Könnten Sie mir sagen, wie ich am besten vorgehen oder an wen ich mich wenden sollte?
Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
N. Knöchelmann (n.knoechelmann@hotmail.de)
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation nach Zusage und vorläufiger Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo N.Knöchelmann,

Sie können sich nicht exmatrikulieren, da Sie noch nicht endgültig immatrikuliert sind. Dies erfolgt erst nach der Zahlung des Semesterbeitrags. Wenn Sie sich nach dem Einsenden des Immatrikulationsantrags entscheiden, den Studienplatz nicht anzutreten, senden Sie uns die folgende Verzichtserklärung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nplatz.pdf

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/verzicht

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
n.knoechelmann
Beiträge: 2
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 21:08

Re: Exmatrikulation nach Zusage und vorläufiger Immatrikulation

Beitrag von n.knoechelmann »

Sehr geehrte Frau Schelling,

der Antrag ist unterwegs. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Nina Knöchelmann
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