Hallo,
ich werde morgen meine Masterarbeit einreichen, das Kolloqium dazu findet voraussichtlich am 27.09. statt, wobei der Termin noch nicht bestätigt werden kann, da einer meiner Prüfer derzeit krank ist.
Nun das Problem, ich habe alle anderen Prüfungen bereits bestanden, sodass sollte das Kolloqium am 27.09. stattfinden, ich mein Studium noch im September, also im aktuellen Semester abschließen kann.
Wenn das Kolloqium allerdings nicht am 27.09. stattfindet weil der Prüfer noch krank ist, und somit erst im Oktober stattfinden kann, ist es trotzdem möglich mich zum 30.09.2019 zu exmatrikulieren? Oder muss ich für das Kolloqium noch eingeschrieben sein? Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja nicht die Möglichkeit sich rückwirkend zu exmatrikulieren, oder doch?
Ich möchte ungern den Semesterbeitrag zahlen, damit ich nur noch das Kolloqium mache und das Zeugnis geschrieben werden kann. Bzw. muss ich bis das Zeugnis ausgestellt ist eingeschrieben sein? und wie viel Zeit muss ich einplanen, für die Ausstellung des Zeugnisses?
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße