Hallo,
Ich habe gerade meinen Bachelor an einer anderen Universität abgeschlossen,
und möchte nun zum Wintersemester einen anderen Bachelor an der Universität Hamburg beginnen.
Nun wurde ich per Mail aufgefordert, meine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen.
Allerdings ist diese noch nicht fertig und ich habe keinen Einfluss darauf, diesen Prozess zu beschleunigen. Kann ich vielleicht ein anderes Dokument vorläufig einreichen oder eine Verlängerung der Frist beantragen?
Vielen Dank!
Liebe Esther,
Das ist ok - Sie können die Bescheinigung auch später nachreichen. Die Frist von zwei Wochen, die Ihnen in einer E-Mail von der Uni Hamburg genannt wurde, bezieht sich nur darauf, dass es, sofern Sie die Bescheinigung erst nach Fristablauf einreichen, möglich ist, dass Sie nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten. Sie müssen also kein anderes Dokument einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist ok - Sie können die Bescheinigung auch später nachreichen. Die Frist von zwei Wochen, die Ihnen in einer E-Mail von der Uni Hamburg genannt wurde, bezieht sich nur darauf, dass es, sofern Sie die Bescheinigung erst nach Fristablauf einreichen, möglich ist, dass Sie nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten. Sie müssen also kein anderes Dokument einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg