Moin,
Gibt es an der Uni im Rahmen von schriftlichen Klausuren generell einen Nachteilsausgleich für Studierende mit einer bestätigten Leserechtschreibschwäche? Oder ist das abhängig vom Fachbereich?
Wenn ja, wie muss man diese nachweisen? Muss sie im Abizeugnis erscheinen oder reicht eine Bemerkung im Abschlusszeugnis Sek I?
Schöne Grüße
LRS
Hallo LRS,
Eine generelle Regelung für die gesamte Universität gibt es dazu nicht. Sie sollten daher bei dem betreffenden Fachbereich nachfragen. Anlaufstelle für die Frage ist jeweils das Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine generelle Regelung für die gesamte Universität gibt es dazu nicht. Sie sollten daher bei dem betreffenden Fachbereich nachfragen. Anlaufstelle für die Frage ist jeweils das Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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