Ungewollte Exmatrikulation bereits zum 01.04.

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mafi2009
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Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:01

Bearbeitet Ungewollte Exmatrikulation bereits zum 01.04.

Beitrag von mafi2009 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war als Promotionsstudent eingeschrieben und hatte den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2019 leider etwas verspätet erst am 09.04. 2019 überwiesen. Da ich die Promotion neben meiner Vollzeitätigkeit und auch nicht in Hamburg anfertige, informiere ich mich offengestanden auch leider nicht ständig über Nachrichten in meinem Stine Account. Als ich mich nunmehr für das Wintersemester rückmelden wollte, bin ich über die bereits am 09.04. ausgefertigte Exmatrikultion gestolpert. Dies ist mir leider wrst jetzt aufgefallen. Ich bitte Sie, diese rückgängig zu machen. Ich bin natürlich dazu bereit, die Verspätungsgebühr sowohl für das Sommersememster 2019 als auch entsprechend für das Wintersemester 2019/2020 sofort nachzuzahlen, sofern damit die Exmatrikultion unwirksam wird.

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich so vorgehen kann.

Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen


Mat. Nr. 5724531
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Campus-Center - Birte Schelling
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Bearbeitet Re: Ungewollte Exmatrikulation bereits zum 01.04.

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo mafi2009,

Da das neue Semester schon begonnen hat, ist eine verspätete Rückmeldung zum Sommersemester nun nicht mehr möglich. Bitte lassen Sie sich von der Fakultät, an der Sie promovieren, bestätigen, dass Sie weiter dort promovieren und reichen Sie die Bestätigung mit den weiteren auf der folgenden Seite für die Einschreibung genannten Unterlagen ein: https://www.uni-hamburg.de/promotion Dann werden Sie neu für das Wintersemester 2019/20 eingeschrieben.Eine Verspätungsgebühr fällt dann nicht an.

Wichtiger Hinweis für andere,die hier im Forum mitlesen: Dieses Prozedere gilt nur im Falle einer Promotion, nicht für reguläre Studiengänge.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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