Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war als Promotionsstudent eingeschrieben und hatte den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2019 leider etwas verspätet erst am 09.04. 2019 überwiesen. Da ich die Promotion neben meiner Vollzeitätigkeit und auch nicht in Hamburg anfertige, informiere ich mich offengestanden auch leider nicht ständig über Nachrichten in meinem Stine Account. Als ich mich nunmehr für das Wintersemester rückmelden wollte, bin ich über die bereits am 09.04. ausgefertigte Exmatrikultion gestolpert. Dies ist mir leider wrst jetzt aufgefallen. Ich bitte Sie, diese rückgängig zu machen. Ich bin natürlich dazu bereit, die Verspätungsgebühr sowohl für das Sommersememster 2019 als auch entsprechend für das Wintersemester 2019/2020 sofort nachzuzahlen, sofern damit die Exmatrikultion unwirksam wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich so vorgehen kann.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Mat. Nr. 5724531