Habilitation de jure

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QuestionOne
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Registriert: Fr 11. Okt 2019, 17:14

Bearbeitet Habilitation de jure

Beitrag von QuestionOne »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine Habilitation an der Universität Hamburg abgeschlossen.

Auf der englischen Wikipedia-Seite zur Habilitation in Deutschland bin ich auf diesen interessanten Absatz gestoßen:

> Germany:
> Once the habilitation thesis (Habilitationsschrift, often simply
> Habilitation) and all other requirements are completed, the
> candidate (called Habilitand in German) "has habilitated himself"
> and receives the degree Dr. habil. (with the specification, such
> as Dr. rer. nat. habil.). It depends on the state or on the
> university whether the habilitation counts de jure as an
> additional doctorate separate from the original one (in which
> case he would be a Dr. rer. nat. Dr. rer. nat. habil.).
https://en.wikipedia.org/wiki/Habilitation#Germany

Nun meine Fragen: Wie sieht dies an der Universität Hamburg aus? Entspricht die Habilitation de jure einem zweiten Doktortitel? Bin ich nun de jure "Dr. rer. nat. habil." (in kurz Dr. habil.) oder "Dr. rer. nat. Dr. rer. nat. habil." (in kurz Dr. Dr. habil.)?

Vielen Dank & Beste Grüße!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Habilitation de jure

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo QuestionOne,

Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Da Sie nach einem Dr. rer. nat fragen, gehe ich davon aus, dass Sie sich an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften habilitiert haben. In dieser Fakultät gibt es je nach Fachbereich verschiedene Habilitationsordnungen. Nach keiner dieser Ordnungen wird nach dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens ein Dr. habil. verliehen. Die Habilitation wird durch einen Beschluss vollzogen, welcher besagt, dass die Forschungsbefähigung nachgewiesen wurde. Einen gesonderten Grad erwirbt man nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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