Guten Tag,
Ich bin Studiengangs- und Ortswechselerin weshalb mir sich nun folgende Frage stellt: ich muss, da ich nun vorläufig Im Master Studium bin bis März 2020 nachweisen, dass ich mein Bachelor Studium bestanden habe. Geht dies nur mit 180 Leistungspunkten? Denn dieses Semester absolviere ich alle Module, So dass ich auf 168 Leistungspunkte komme. Die restlichen zwölf LP’s fehlen mir bis zum Sommersemester 2020 da der Lernbereich Musik der mir die fehlenden zwölf Punkte einbringt über zwei Semester geht. Es wäre sehr ungünstig für mich, wenn ich meine 168 Leistungspunkte nachweisen kann, wegen zwölf Leistungspunkten mein Master Studium nicht antreten zu dürfen, aufgrund von der Aufteilung des Seminars auf zwei Semester. Wie wird diese Situation gehandhabt?
Des Weiteren bin ich Teilzeitstudentin, da ich eine Tochter habe. Für den Master werden mir auch noch Dinge aus meinem vorherigen Studium angerechnet.
Ich bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Annette Bechthold