Bearbeitet Wartesemester nach Immatrikulation
Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl Wartesemester. Ich habe nach 5 Wartesemester einen Studienplatz an einer Uni bekommen, die nicht unbedingt meine erste Wahl ist. Auch das Fach ist nicht unbedingt meine erste Wahl. Ich möchte dennnoch nicht komplett ohne Studienplatz dastehen. Meine Frage: wenn ich mich immatrikuliere und im Laufe des Studiums bemerke, dass es absolut nicht das richtige für mich ist und ich dann abbreche- sind meine gesammelten Wartesemester damit weg?

Lena
Re: Wartesemester nach Immatrikulation
Liebe Lena,

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Wenn Sie zum Beispiel zwei Semester an der Uni Hamburg studieren, bleibt Ihre Wartezeit auch nach den zwei Semestern des Studiums bei 5 Wartesemester stehen.

In einem vorherigen Beitrag haben Sie vom Studiengang Pharmazie geschrieben. Deswegen noch ein wichtiger Hinweis, falls Sie zukünftig einen Studiengang anstreben, der über hochschulstart.de vergeben wird. Die Stiftung für Hochschulzulassung, die das Auswahlverfahren über hochschulstart.de verantwortet, plant eine Änderung bei der Auswahl über die Wartezeit. Und zwar ist geplant, nicht mehr nur die Zeit ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung für die Berechnung der Wartezeit heranzuziehen, sondern auch zu berücksichtigen, ob bereits Bewerbungen für den entsprechenden Studiengang erfolgt sind. Genauere Informationen zu den geplanten Änderungen liegen uns nicht vor und es wird sicherlich Übergangsregelungen geben. Informieren Sie sich ggfs. in angemessenen zeitlichen Abständen über mögliche Änderungen der Wartezeitregelung bei hochschulstart.de.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester nach Immatrikulation
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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