Hallo allerseits,
ich befinde mich derzeit im ersten Semester WIrtschaftsrecht und da ich an den rechtlichen Aspekten des Studiums großen Gefallen gefunden habe und mir sehr gut vorstellen kann später in einer Kanzlei oder im Gericht zu arbeiten, wollte ich mich erkundigen wie es um meine Möglichkeiten bestellt es nach dem Bachelor mein Staatsexamen zu absolvieren.
Dazu folgende Fragen:
-Ist ein Zweitstudium in meinem Fall (Jura nach Wirtschaftsrecht) generell möglich?
-Kann ich bei einer Studiumsbewerbung auf Jura meine Bachelornote geltend machen oder muss ich meine möglich Aufnahme von meiner Abiturnote abhängig machen?
-Inwiefern lässt sich das Jurastudium verkürzen(Ich habe davon gelesen, dass es möglich ist, zum 1. Staatsexamen innerhalb von sechs Semestern zu kommen)?
Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Felix
Lieber Felix,
Ein Zweitstudium Staatsexamen Rechtswissenschaft nach einem Bachelorstudium ist ohne Weiteres möglich.
Sofern Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg Ihr Bachelorstudium vollständig abgeschlossen haben (Ihr Zeugnis muss Ihnen vorliegen), können Sie sich auch mit Ihrer Bachelornote anstatt mit Ihrer Abiturnote bewerben.
Sie sind grundsätzlich nicht gezwungen, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren, d.h. wenn Sie mehr Leistungen pro Semester erbringen möchten, als das laut Studienplan vorgesehen ist, um Ihre Studienzeit zu verkürzen, können Sie dies tun. Ob sich dadurch ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern auf 6 Semester verkürzen lässt, hängt allerdings nicht nur davon ab, ob Sie die zusätzliche Arbeitsbelastung leisten können, sondern auch davon, ob alle nötigen Veranstaltungen in einem Turnus angeboten werden, der es erlaubt, entsprechend mehr passende Veranstaltungen pro Semester zu besuchen. Diesbezüglich sollten Sie sich noch einmal an die Studienfachberatung Rechtswissenschaft wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Verkürzung in dem Ausmaß studienorganisatorisch möglich ist. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.jura.uni-hamburg.de/studienberatung/
Ggf. ist auch eine Verkürzung Ihres Studiums dadurch möglich, dass Sie sich Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium für das Jurastudium anerkennen lassen. Da für Anerkennungen die Fachbereiche selbst zuständig sind wäre auch für Fragen hinsichtlich Ihrer diesbezüglichen Möglichkeiten die Studienfachberatung Rechtswissenschaft Ihre Anlaufstelle.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Zweitstudium Staatsexamen Rechtswissenschaft nach einem Bachelorstudium ist ohne Weiteres möglich.
Sofern Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg Ihr Bachelorstudium vollständig abgeschlossen haben (Ihr Zeugnis muss Ihnen vorliegen), können Sie sich auch mit Ihrer Bachelornote anstatt mit Ihrer Abiturnote bewerben.
Sie sind grundsätzlich nicht gezwungen, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren, d.h. wenn Sie mehr Leistungen pro Semester erbringen möchten, als das laut Studienplan vorgesehen ist, um Ihre Studienzeit zu verkürzen, können Sie dies tun. Ob sich dadurch ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern auf 6 Semester verkürzen lässt, hängt allerdings nicht nur davon ab, ob Sie die zusätzliche Arbeitsbelastung leisten können, sondern auch davon, ob alle nötigen Veranstaltungen in einem Turnus angeboten werden, der es erlaubt, entsprechend mehr passende Veranstaltungen pro Semester zu besuchen. Diesbezüglich sollten Sie sich noch einmal an die Studienfachberatung Rechtswissenschaft wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Verkürzung in dem Ausmaß studienorganisatorisch möglich ist. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.jura.uni-hamburg.de/studienberatung/
Ggf. ist auch eine Verkürzung Ihres Studiums dadurch möglich, dass Sie sich Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium für das Jurastudium anerkennen lassen. Da für Anerkennungen die Fachbereiche selbst zuständig sind wäre auch für Fragen hinsichtlich Ihrer diesbezüglichen Möglichkeiten die Studienfachberatung Rechtswissenschaft Ihre Anlaufstelle.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Antwort.
Viele Grüße
Felix
vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Antwort.
Viele Grüße
Felix