Lieber marcster96,
die
Hochschulzugangsberechtigung, egal ob es sich um das Abitur oder das abgeschlossene Erststudium handelt, muss bei einer Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) ein Abschlussdatum innerhalb der Bewerbungsfrist aufweisen.
Der Nachweis ist erst später innerhalb der Immatrikulationsfrist durch Einreichen des entsprechenden Zeugnisses erforderlich
Zu Ihrer konkreten Frage:
"Ist es jedoch auch möglich, sich mit der Bachelornote zu bewerben, wenn das
Masterzeugnis* des Erststudiums im Bewerbungszeitraum noch nicht vorliegen wird, oder muss in diesem Fall auf die Abiturnote zurückgegriffen werden?"
*Ein
Masterzeugnis erfüllt in der Regel nicht die Bedingungen, die an einen Studienabschluss geknüpft sind, um als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden zu können (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116). Wenn dies nicht gemeint war, dann müssten Sie die Frage bitte präzisieren, besonders den Zusammenhang von Bachelornote und Masterzeugnis. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter