Liebe*r dada_virtuoso,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann liegt hier formal kein Wechsel der Universität vor.
Sie beabsichtigen doch, zusätzlich zur
Immatrikulation als Promotionsstudierende*r der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg auch noch für das PJ an der Universität Jena immatrikuliert zu werden, korrekt?
Somit wechseln Sie nicht die Universität, da Sie weiterhin als Promotionsstudierende*r an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, sondern schreiben sich zusätzlich an einer zweiten Universität ein.
Wenn dies der Fall ist, dann gilt die von mir bereits genannte Regelung, dass die Reihenfolge entscheidend ist. Wenn Sie zuerst an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, dann gibt es von uns keine beschränkenden Regelungen bezüglich der Immatrikulation an anderen Universitäten. Es ändert sich aus Sicht der Universität Hamburg nichts an Ihrem Immatrikulationsstatus und es sind auch keine zusätzlichen Anträge nötig.
Die zugrunde liegende Idee ist, dass immer diejenige Universität, die zeitlich als zweite eine Immatrikulation vornimmt, die Prüfung bezüglich eines Doppelstudiums übernimmt. Dem entsprechend gelten die Regelungen der Universität Jena, was die gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule (in diesem Fall der Universität Hamburg) angeht.
Wenn Sie zuerst an der Universität Jena immatrikuliert wären und einen Immatrikulationsantrag an der Universität Hamburg stellen würden, dann würden unsere Regeln gelten und wir würden prüfen, ob ein Antrag auf Doppelstudium zur Immatrikulation bei uns gestellt werden müsste. Was in den meisten Fällen, wie bereits gesagt, nicht nötig ist.
Falls ich etwas bezüglich Ihrer Situation bzw. Ihres Vorhabens missverstanden habe, bitte ich einen kurzen Hinweis.
Liebe Grüße
Thomas Walter