Hallo liebes Campus-Center Team,
meine Frage bezieht sich auf die Zulassungsbeschränkung im Bachelorstudiengang Psychologie.
Werden bei der NC Grenze zur Abiture aus Hamburg berücksichtigt oder aus allen Bundesländern in Deutschland. Gibt es einen bestimmten Durchschnitt mit dem ein jeder Bewerber in den vergangenen Jahren einen Platz bekommen hat. Daher hat z.b. jeder Bewerber mit einem NC 1,0 einen Platz bekommen?
Liebe Grüße aus Rheinland-Pfalz
Charlotte
Liebe Charlotte,
die NC-Werte unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf spiegeln die Durchschnittsnoten und Wartezeiten aller Bewerber*innen aus Deutschland und Europa wider. Da Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern unter anderen Auswahlkriterien am Zulassungsverfahren teilnehmen, werden diese nicht in der oben verlinkten Tabelle erfasst.
Im Zulassungsverfahren für den Studiengang Psychologie konnten im WS 2019/20 alle Bewerber*innen eine Zulassung erhalten, die einen Notendurchschnitt von 1,2 hatten. Unter den Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,3 wurde gelost, wenn es mit diesem Durchschnitt mehr Bewerbungen gab als Studienplätze. Bei der Wartezeit verhält es sich ähnlich. Es wurden in diesem Verfahren Zulassungen für Bewerber mit mindestens 10 Wartesemester ausgesprochen. Da es aber auch hier in der Regel mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze vorhanden sind, wird auch hier gelost.
Mit besten Grüßen,
BK
die NC-Werte unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf spiegeln die Durchschnittsnoten und Wartezeiten aller Bewerber*innen aus Deutschland und Europa wider. Da Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern unter anderen Auswahlkriterien am Zulassungsverfahren teilnehmen, werden diese nicht in der oben verlinkten Tabelle erfasst.
Im Zulassungsverfahren für den Studiengang Psychologie konnten im WS 2019/20 alle Bewerber*innen eine Zulassung erhalten, die einen Notendurchschnitt von 1,2 hatten. Unter den Bewerber*innen mit der Durchschnittsnote 1,3 wurde gelost, wenn es mit diesem Durchschnitt mehr Bewerbungen gab als Studienplätze. Bei der Wartezeit verhält es sich ähnlich. Es wurden in diesem Verfahren Zulassungen für Bewerber mit mindestens 10 Wartesemester ausgesprochen. Da es aber auch hier in der Regel mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze vorhanden sind, wird auch hier gelost.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg