Liebes Campus-Center Team,
ich möchte mich auf den Masterstudiengang Psychologie bewerben. Ich habe ein deutsches Abitur und meinen BSc in Psychologie habe ich kürzlich in den Niederlanden an der Rijksuniversiteit Groningen erworben. Die PDF Datei für den Psychologie Master erhältlich in den Masterlisten habe ich bereits gelesen und gesehen, dass ich zusätzliche Unterlagen postalisch einreichen muss. In diesem Dokument bei einzureichenden Unterlagen unter Punkt d) steht nun, dass 'eine einfache Kopie des Anerkennungsvermerks/ der Vorprüfungsdokumentation von „uniassist“' einzureichen ist. Bedeutet dies nun, dass ich mich zusätzlich neben dem Onlineportal der Universität Hamburg auch bei Uni-assist bewerben muss, obwohl die Universität Groningen auf der Positiv-Liste steht? Falls ja, werde ich den Anerkennungsvermerk wahrscheinlich nicht mehr bis zum 15.07. erhalten. Könnte ich diesen ggf. nachreichen?
Liebe Grüße,
Simone
Liebe Simone,
Sie benötigen keine VPD von uni-assist, da Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Ihr ausländisches Bachelorzeugnis bzw. Transcript wird im Fachbereich geprüft, nicht bei uni-assist. Sie bewerben sich nur an der Uni Hamburg und schicken Ihre Unterlagen (inklusive Abiturzeugnis) an die in der PDF genannten Adresse.
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Sie benötigen keine VPD von uni-assist, da Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Ihr ausländisches Bachelorzeugnis bzw. Transcript wird im Fachbereich geprüft, nicht bei uni-assist. Sie bewerben sich nur an der Uni Hamburg und schicken Ihre Unterlagen (inklusive Abiturzeugnis) an die in der PDF genannten Adresse.
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
beduetet das, dass uni assist generell (nicht nur an der UHH) nur bei Bewerbern mit ausländscher Hochschulzugangsberechtigung gebraucht wird?
Grüße
beduetet das, dass uni assist generell (nicht nur an der UHH) nur bei Bewerbern mit ausländscher Hochschulzugangsberechtigung gebraucht wird?
Grüße
Liebe Simone,
Uni-assist prüft ausländische Bildungsabschlüsse. Das betrifft sowohl Hochschulzugangsberechtigungen als auch Abschlüsse des Erststudiums. Welche Abschlüsse von uni-assist geprüft werden und welche die Hochschulen selbst prüfen, entscheiden dabei die Hochschulen. Wenn Sie sich also auch an anderen Hochschulen bewerben, sollten Sie immer auf deren Webseiten nachsehen bzw. sich dort danach erkundigen, für welche Abschlüsse eine Prüfung von uni-assist erforderlich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Uni-assist prüft ausländische Bildungsabschlüsse. Das betrifft sowohl Hochschulzugangsberechtigungen als auch Abschlüsse des Erststudiums. Welche Abschlüsse von uni-assist geprüft werden und welche die Hochschulen selbst prüfen, entscheiden dabei die Hochschulen. Wenn Sie sich also auch an anderen Hochschulen bewerben, sollten Sie immer auf deren Webseiten nachsehen bzw. sich dort danach erkundigen, für welche Abschlüsse eine Prüfung von uni-assist erforderlich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Guten Tag,
ich wollte nur noch einmal nachfragen/sichergehen, ob diese Angaben noch aktuell (WiSe 2020/21) korrekt sind, da in der Bewerbungsinformation Folgendes steht :
"Wenn
1. Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben und/ oder wenn
2. Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
schicken Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist
a. einen Ausdruck der Online-Bewerbung,
b. ein Transcript of Records bzw. eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (wenn schon
vorhanden),
c. eine einfache Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung und
d. eine einfache Kopie des Anerkennungsvermerks/ der Vorprüfungsdokumentation von „uni-
assist“.
(...)"
Danke lg
Anna
ich wollte nur noch einmal nachfragen/sichergehen, ob diese Angaben noch aktuell (WiSe 2020/21) korrekt sind, da in der Bewerbungsinformation Folgendes steht :
"Wenn
1. Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben und/ oder wenn
2. Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
schicken Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist
a. einen Ausdruck der Online-Bewerbung,
b. ein Transcript of Records bzw. eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (wenn schon
vorhanden),
c. eine einfache Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung und
d. eine einfache Kopie des Anerkennungsvermerks/ der Vorprüfungsdokumentation von „uni-
assist“.
(...)"
Danke lg
Anna
Liebe Anna,
Die Angaben in den Bewerbungsinformationen sind nach wie vor korrekt - eine VPD von uni-assist wird nur bei einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland benötigt - nicht bei einem ausländischen Bachelorabschluss.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Angaben in den Bewerbungsinformationen sind nach wie vor korrekt - eine VPD von uni-assist wird nur bei einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland benötigt - nicht bei einem ausländischen Bachelorabschluss.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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