Bearbeitet Bewerbungsnote bei abgeschlossenen 1. STaatsexamen
Hallo!

Ich habe gelesen, dass man bei einem bereits abgeschlossenem Studium die Wahl hat, seine Abiturnote oder seine Studiumsabschlussnote für das Bewerbungsverfahren werten zu lassen.

Wie ist das, wenn auf dem bereits abgeschlossenen Abschlusszeugnis für das Lehramt Allgemeinbildende Schule -Gymnasium als Abschlussnote "gut" steht, ich aber mittels einer Bescheinigung vom damaligen Lehrerprüfungsamt nachweisen kann, dass es sich dabei um eine 1,5 handelte, die aufgerundet wurde? Wird dann 1,5 als Note gewertet oder aber nur gut, also 2?

Meine Abiturnote war 1,7, weshalb das für mich einen Unterschied machen würde...

Ich danken Ihnen schon mal vorab für die Auskunft!

VG Lottilu
Re: Bewerbungsnote bei abgeschlossenen 1. STaatsexamen
Liebe*r Lottilu,

in der Regel wird natürlich das Abschlusszeugnis als Nachweis der Note verwendet. Ob die von Ihnen beschriebene Bescheinigung akzeptiert wird, kann ich allgemein nicht beantworten. Wenn Sie uns das fragliche Dokument über unser Kontaktformular zukommen lassen, dann können wir Ihnen zu diesem Dokument eine Einschätzung geben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten